Pflicht auch am TagFahren ohne Licht kostet ab 1. Januar 40 Franken
Bald müssen Autofahrer in der Schweiz auch am Tag zwingend mit Licht fahren. Die neue Regelung soll die Verkehrssicherheit verbessern. Wer sich nicht daran hält, wird gebüsst.

Der Mercedes rechts macht es richtig: Ab dem 1. Januar 2014 müssen alle Autofahrer in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren.
Ab dem 1. Januar 2014 muss in der Schweiz obligatorisch mit Tagfahrleuchten oder Abblendlicht gefahren werden, ansonsten riskiert man eine Busse von 40 Franken. Um alle Automobilisten daran zu erinnern, führt der TCS gemeinsam mit seinen Partnern derzeit eine Sensibilisierungskampagne durch.
Während Neuwagen seit Februar 2011 bereits über automatische Tagfahrleuchten verfügen, müssen bei älteren Modellen die Abblendlichter eingeschaltet werden. Alternativ kann man auch nachträglich noch LED-Tagfahrleuchten installieren lassen. Diese schonen die Abblendlampen und verbrauchen wesentlich weniger Energie.
Mehr Sicherheit im Verkehr
Fahren mit Licht am Tag ist ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, gerade auch für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, also Zweiradfahrer und Fussgänger.
Zudem ermöglicht eingeschaltetes Licht auch älteren Personen und Kindern, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und das damit verbundene Risiko besser einzuschätzen.
Schon 1,5 Millionen Flyer verteilt
Deshalb hat der TCS Ende November gemeinsam mit dem Automobil Club der Schweiz (ACS) und dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) eine Sensibilisierungskampagne lanciert. Ein Flyer mit kleinen Aufklebern für Armaturenbrett und Heckscheibe erinnert die Automobilisten an die neue Regelung.
Seit Beginn der Kampagne wurden in der Schweiz bereits 1,5 Millionen dieser Flyer verteilt. Entsprechende Plakate werden zudem ab Januar 2014 in 23 BP-Tankstellen aushängen, von April bis Juni 2014 in den 17 grössten Parkhäusern der Schweiz und von Juni bis August 2014 in den Autobahnraststätten. (sda)