Frau wegen «Schlagring-Handyhülle» vor Gericht

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Verstoss gegen das WaffengesetzFrau wegen «Schlagring-Handyhülle» vor Gericht

Stars wie Rihanna und Cameron Diaz inspirierten eine junge Frau aus dem Kanton Aargau zum Kauf einer Schlagring-Handyhülle. Diese Woche stand sie deshalb vor Gericht.

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Die junge Frau bestellte sich online eine Schagring-Handyhülle. (Symbolbild: Kleiderkreisel.at)

Die junge Frau bestellte sich online eine Schagring-Handyhülle. (Symbolbild: Kleiderkreisel.at)

Kein Anbieter

Eine 18-Jährige kaufte im Juni 2013 auf einer Homepage eine neue Handyhülle für 25 Franken. Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Zwei Jahre später sollte sie wegen dieser Hülle vor Gericht stehen. Der Vorwurf: Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Die Zürcher Kantonspolizei ging vor rund einem Jahr gegen mehrere Betreiber solcher Schlagring-Handyhüllen vor. Dadurch kam die Polizei an Kundenlisten – darunter fand sie auch die damals 18-Jährige. 2015 erhielt die junge Frau eine Vorladung von der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits ein neues Handy und eine neue Hülle, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Verbotener Gegenstand

Bei der ersten Einvernahme gab die Frau an, dass sie zwar gewusst habe, dass richtige Schlagringe in der Schweiz verboten seien. Doch sie habe nie daran gedacht, dass dieses Verbot auch für Hüllen aus Hartplastik gelten würden. Ihre Aussage wiederholte die junge Frau diese Woche vor dem Bezirksgericht Aarau: «Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich sie niemals gekauft.»

Offenbar sah das die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau anders. Der jungen Frau wurde vorgeworfen, fahrlässig und ohne Berechtigung eine Waffe erworben zu haben. Per Strafbefehl war die junge Frau zu einer Busse von 200 Franken und zur Übernahme der Gebühren in Höhe von 400 Franken verdonnert worden. Sie focht den Strafbefehl jedoch an.

Handyhülle zurückerhalten

Die Frau gab vor Gericht an, die Handyhülle gekauft zu haben, weil sie modern gewesen sei und gut ausgesehen habe. Ihre Verteidigerin argumentierte, dass die Hülle eine «klar definierte zivile Funktion» als Schutz des Geräts und als Accessoire habe. Sie könne nicht verstehen, dass die Polizei «aus einer Handyhülle eine verbotene Waffe macht».

«Ich hoffe, dass auch beim Staatsanwalt beim Anblick des kleinen, feinen Plastikrähmchens Zweifel hochgekrochen sind», sagte die Verteidigerin gemäss der «Aargauer Zeitung» und verlangte einen Freispruch für ihre Klientin. Das Gericht gab der jungen Frau nun Recht und sprach sie frei. Sie muss die Busse nicht bezahlen, zudem gehen Anwalts- und Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse. Die beschlagnahmte Handyhülle erhält sie zurück.

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