Geheimdienst darf jetzt abhören und hacken

Aktualisiert

Zustimmung des NationalratsGeheimdienst darf jetzt abhören und hacken

Am Dienstag folgte der Nationalrat dem Bundesrat und stimmte den neuen Kompetenzen für den Nachrichtendienst zu. Die Grünen argumentierten vergebens dagegen.

Sitz des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in dem sich auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) befindet.

Sitz des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in dem sich auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) befindet.

Der Nachrichtendienst soll mehr Kompetenzen erhalten. Er soll Telefone abhören, in Computer eindringen und Datenströme im Internet scannen dürfen. Der Nationalrat hat am Dienstag den Kernartikeln des neuen Nachrichtendienstgesetzes zugestimmt.

Die Grünen plädierten vergeblich dafür, die neuen Befugnisse oder zumindest einzelne davon zu streichen. «Hier überschreitet der Geheimdienst die Grenzen des Nötigen und der Verhältnismässigkeit», sagte Daniel Vischer (Grüne, ZH).

Er wies darauf hin, dass es um die Überwachung von Personen gehe, gegen die kein Tatverdacht auf eine strafbare Handlung vorliege. Das Gesetz verwische die Grenzen zwischen Geheimdienst und Bundesanwaltschaft. Dies führe zu gefährlichen Parallelaktionen.

Das geplante Bewilligungsverfahren für die Überwachungsmassnahmen bezeichnete Vischer als «Alibi». Er gab auch zu bedenken, dass das Abhören von Telefongesprächen und das Eindringen in Computer nur nützen würde, wenn viele überwacht würden. Dann aber wäre es unverhältnismässig. Würden dagegen – wie laut Bundesrat geplant – nur zwölf Personen überwacht, seien es bestimmt die falschen.

Beobachten und manipulieren

Die SP und die GLP zeigten sich damit einverstanden, dass der Nachrichtendienst in Computer eindringen darf. Sie wollten dem Dienst aber nicht erlauben, dabei zu manipulieren, also den Zugang zu Informationen zu stören oder zu verlangsamen. «Beobachten ja, stören nein», lautete die Devise der SP und der GLP.

Die Mehrheit des Nationalrates folgte aber dem Bundesrat und stimmte den neuen Kompetenzen ohne Einschränkungen zu. Das Eindringen in Computer und das Manipulieren könnten nötig sein, um Terroranschläge zu verhindern, argumentierten die Befürworter.

Demagogie-Vorwurf an Grüne

«Wenn wir hier nicht tätig werden, ermöglichen wir den Terroristen und Kriminellen, ihr Unwesen zu treiben», sagte Nadja Pieren (SVP, BE). Walter Müller (FDP, SG) befand, das Gesetz habe nur mit den neuen Kompetenzen Zähne. Daniel Vischer bezichtigte er der «Demagogie», da er die Bevölkerung glauben mache, es werde ein Überwachungsstaat installiert.

Der Rat lehnte nicht nur die Streichung einzelner Kompetenzen ab. Er verzichtete auch darauf, beim Genehmigungsverfahren weitere Hürden einzubauen. Hier folgte er ebenfalls dem Bundesrat. Demnach muss jeweils ein Richter des Bundesverwaltungsgericht und der Verteidigungsminister zustimmen, wenn der Nachrichtendienst jemanden abhören will. Anträge für eine weitere Instanz oder für ein richterliches Dreiergremium lehnte der Rat ab.

Umstrittene Kabelaufklärung

Zu reden gab ferner die Kabelaufklärung. Diese würde es dem Nachrichtendienst ermöglichen, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt.

Balthasar Glättli (Grüne, ZH) setzte sich für die Streichung der entsprechenden Gesetzesartikel ein. «Gegen diese Totalüberwachung sagen wir Grünen Nein», sagte Glättli. Der Kabelaufklärung zuzustimmen würde bedeuten, dass «unser Nachrichtendienst Mini-NSA spielen darf».

Glättli wies darauf hin, dass auch Organisationen wie die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz vor den Folgen warnten. Der Rat lehnte den Antrag auf Streichung der Kabelaufklärung aber mit 119 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Nicht Schlapphüte, sondern biedere Beamte

Roland Borer (SVP, SO) stellte im Namen der vorberatenden Kommission fest, Kabelnetze würden auch von Terroristen und Kriminellen missbraucht. Verteidigungsminister Ueli Maurer erklärte, es gehe lediglich darum, mit der Technologie Schritt zu halten. Dafür brauche es die Kabelaufklärung.

Der Vergleich mit der NSA sei «völlig abwegig», schon nur mit Blick auf das Personal. Der Nachrichtendienst dürfe ausserdem die erfassten Signale nicht verwenden, wenn sich sowohl der Sender als auch der Empfänger in der Schweiz befinde.

Überhaupt müsse er das Bild korrigieren, das man vom Nachrichtendienst zeichne, sagte Maurer. Die Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes seien keine Schlapphüte, sondern «ehrenwerte, biedere Bundesbeamte, die ihren Auftrag erfüllen». Und es seien nicht ehrenwerte Bürger, die überwacht werden sollten, sondern Personen, die die Sicherheit der Schweiz gefährdeten. (sda)

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