Verhaltens-TippsHochwasser droht – das müssen Sie jetzt wissen
Die Meteorologen sagen 24 Stunden Dauerregen voraus – es drohen Überschwemmungen. So verhalten Sie sich bei Hochwasser richtig.
Die Böden sind längst gesättigt, doch ab Donnerstag wird es wieder pausenlos regnen. Die Meteorologen warnen vor Überschwemmungen. Wie aber verhält man sich richtig, damit Menschen und Wertgegenstände nicht zu Schaden kommen? Das sind die Tipps des Bundes:
Wenn sich das Hochwasser ankündigt
Weiss man, dass ein Hochwasser bevorstehen könnte, sollte man sich genau über die aktuellen Wettermeldungen und Warnungen informieren – übers Internet, Radio oder TV.
Mobile Sachwerte wie Autos und Möbel sollten an einen sicheren Ort gebracht werden. Und in Räumen, in denen Überschwemmungsgefahr besteht, sollte man die Gas- und Stromzufuhr unterbrechen. Andernfalls drohen Stromschläge für alle, die sich im Wasser bewegen. Leitungen, Fenster und Türen müssen abgedichtet werden.
Gibt es hilfsbedürftige Menschen in der Umgebung, die sich nicht selber retten können? Damit auch sie nicht in Gefahr geraten, sollte man sich gemeinsam mit den Nachbarn organisieren.
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Wenn das Hochwasser da ist
Wenn das Hochwasser eintritt, gilt es ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln. Man sollte darauf achten, sich nicht unnötig in Gefahr zu bringen und das gefährdete Gebiet sofort verlassen.
Wenn Überschwemmungsgefahr besteht, sollte man nicht in den Keller oder die Tiefgarage gehen – dort könnte man von den Wassermassen überrascht und eingeschlossen werden. Auch sollte man nicht auf überfluteten Strassen unterwegs sein – weder mit dem Velo noch mit dem Auto.
Die Nähe von Gewässern ist zu meiden: Flutwellen könnten einen überraschend mitreissen, Ufer, die unterspült werden, könnten einstürzen.
Nach dem Hochwasser
Strom und Gas sollten erst wieder eingeschaltet werden, wenn Fachleute die Geräte und Installationen überprüft haben.
Nach einem Hochwasser könnte das Trinkwasser verschmutzt sein. Deshalb gilt: Die Wasserleitungen gut durchspülen und das Wasser im Zweifelsfall abkochen.
Keller sollten erst ausgepumpt werden, wenn der Grundwasserspiegel unterhalb des Kellerbodens liegt.
Schäden müssen der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst entsorgen, nachdem Versicherungsexperten sie besichtigt haben.