NationalfeiertagIn diesen Kantonen ist Feuerwerk erlaubt
Obwohl der 1. August wettertechnisch vielerorts ins Wasser fallen könnte, bleibt das Abfeuern von Raketen in einigen Kantonen verboten. Wo man es krachen lassen kann, zeigt unsere Grafik.

Trotz des Regens in den letzten Tagen sind in etlichen Regionen am Nationalfeiertag Feuer und Feuerwerke zwar wieder erlaubt, doch es gibt immer noch Auflagen. Ein Vertreter der Feuerwerksbranche kritisiert übereilte, restriktive Verbote.
Zuletzt haben die Kantone Luzern, Schwyz und Zug ihre Feuerverbote gelockert. Am 1. August dürfen somit in der ganzen Zentralschweiz Raketen gezündet und Würste grilliert werden, aber nur unter Einschränkungen. Im Wald und weniger als 200 Meter von Wäldern entfernt sind Feuer verboten.
Gemeinde können Verbote aufheben
Dasselbe gilt im Kanton Glarus, allerdings beträgt dort der Sicherheitsabstand zu den Wäldern nur 100 Meter. Im Kanton Graubünden herrscht grundsätzlich ein Feuerwerksverbot. Gewisse Gemeinden können allerdings von der Möglichkeit einer Lockerung Gebrauch machen. Ähnliche Teil-Verbote gelten auch in den Kantonen Aargau, Solothurn und den beiden Basel.
Der Kanton Bern wiederum hat die Auflagen in den meisten seiner Gebiete gelockert. Verboten bleiben nur noch Feuer in Biel und im Berner Jura. Organisierte öffentliche Feuerwerke dürfen nur auf Seen gezündet werden. Im Raum Thun bleibt das Feuerverbot ebenfalls bestehen, doch dürfen die Gemeinden ihre Bundesfeiern durchführen. Feuerwerk darf an den Festen aber nur mit Bewilligung der Feuerwehr gezündet werden.
Feuer frei in Zürich und in der Ostschweiz
Keine allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbote haben Zürich und die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau sowie die beiden Appenzell. Sie rufen aber zur Vorsicht auf.
Im Tessin und in der Westschweiz ist die Waldbrandgefahr grösser und die Auflagen am Nationalfeiertag deshalb strenger. Ausnahmen vom generellen Verbot im Tessin können die Gemeinden erlauben.
Im Wallis und in der Waadt dürfen nur Fachleute Feuerwerkskörper zünden, in gesicherten und überwachten Zonen. Private dürfen in diesen Kantonen keine Feuer entfachen und sie müssen auch auf bengalische Zündhölzer, Stöckli und Raketen verzichten.
Im Kanton Jura darf das Feuerwerk nur an von Gemeinden organisierten Feiern abgebrannt werden. Doch nur wenige Gemeinden wollten diese Verantwortung übernehmen, hiess es beim Kanton auf Anfrage. Auch in Genf, Freiburg und Neuenburg darf Feuerwerk auf von Gemeinden bezeichneten und gesicherten Plätzen abgebrannt werden.
Feuerwerksbranche unter Druck
Die Feuerwerksbranche ist wegen der Verbote unter Druck geraten. «Die Bundesfeiern stellen etwa 60 Prozent unseres Umsatzes dar», sagt zum Beispiel Nicolas Guinand von Sugyp in Grandson VD. Das Unternehmen bietet unter anderem fertig organisierte Grossfeuerwerke an und hat aus logistischen Gründen alles bereits ausgeliefert.
Allgemeine Feuerwerksverbote drückten auf die Umsätze. «Wir waren nahe an einem Verlust von einer halben Million Franken», sagt Guinand. Die Lockerung etlicher Verbote habe den Druck nun etwas gelindert. Kann ein Feuerwerk nicht gezündet werden, nimmt Sugyp die Feuerwerkskörper wieder ab und lagert sie für die Kunden.
Beda Sartory, Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF), betont, dass die Branche grossen Wert auf Sicherheit im Umgang mit Feuerwerk lege. «Doch die Bestimmungen müssen vernünftig angewendet werden», wendet er ein.
Läden berücksichtigen Verbote
Die Diskussion und die zum Teil übereilten restriktiven Entscheide einzelner Kantone hätten zu grosser Verunsicherung geführt und geschadet. «Vor allem einzelne kleine Verkäufer von Feuerwerk hat es stark getroffen.» Sartory berichtet auch von Absagen von Grossfeuerwerken. Eine Zahl könne er nicht nennen, sagte er mit Verweis auf die zuletzt gelockerten Feuerwerksverbote.
Nicht benutztes Feuerwerk einfach an einem anderen Tag abzubrennen, ist laut Sartory übrigens kein Ausweg. Ausser an Silvester und am Nationalfeiertag sei für Feuerwerk eine Abbrandbewilligung nötig. «Diese wird in der Regel von der Gemeinde erteilt.»
Feuerwerk kann zurückgebracht werden
Der Detailhandel wiederum nimmt Rücksicht auf Verbote. Wegen eines Behördenerlasses nicht abgebranntes Feuerwerk kann in die Läden zurückgebracht werden, wie es bei Migros, Coop und Landi auf Anfrage hiess.
Bei Coop und Landi sind die Verkäufe erst in diesen Tagen voll angelaufen. Für eine Bilanz im Zusammenhang mit den Verboten sei es noch zu früh, sagten ihre Sprecher. Von zunächst erlassenen Verboten betroffene Migros-Genossenschaften haben nach den Lockerungen den Verkauf verspätet aufgenommen. Wo noch Verbote bestünden, werde auf Verkäufe verzichtet, sagte Sprecherin Monika Weibel. ( bee/sda)
Über die Hälfte aller Feuerwerksunfälle ereignen sich am 1. August
Über die Hälfte aller Feuerwerksunfälle ereignen sich am 1. August
In der Schweiz kommt es durch Feuerwerke jedes Jahr zu beinahe 260 Unfällen.
Über die Hälfte davon ereignen sich in den Tagen um den 1. August. Zwischen 2009 und 2013 kam es in der Schweiz zu rund 1300 Unfällen durch Feuerwerke, wie der Unfallversicherer Suva mitteilte. Zwei davon endeten tödlich.In fünf Fällen waren die Betroffenen danach invalide.
Die meisten Zwischenfälle haben indes weniger gravierende Folgen. Dennoch kommt es bei gut einem Drittel der Unfälle zu Verbrennungen, vor allem an der Hand. Etwa ein Viertel der Fälle führte zu Gehörschäden. Bei 12 Prozent der Verletzungen handelt es sich um oberflächliche Verbrennungen, bei 8 Prozent um offene Wunden.
Die Zahlen seien in den vergangenen Jahren stabil geblieben, sagte ein Suva-Sprecher auf Anfrage. Mit 80 Prozent verunfallten Männer weit häufiger als Frauen. Der Grund dürfte sein, dass auch viel mehr Männer Feuerwerke zünden.
Die Suva rät, nur handelsübliche Raketen, Vulkane und Bengalhölzer abzubrennen und auf gebastelte Eigenkreationen zu verzichten. Zudem sollen die Kracher nicht in einer Menschenansammlung, sondern in einem Abstand von mindestens zehn Metern gezündet werden.
Die Versicherung rät auch, Feuerwerk, das beim Anzünden nicht abgeht, nicht ein zweites Mal anzuzünden. Solchen Blindgängern solle man sich frühestens nach zehn Minuten nähern.