Jedes Baby soll zum Vaterschaftstest

Aktualisiert

KuckuckskinderJedes Baby soll zum Vaterschaftstest

Keine betrogenen Väter und keine zweifelnden Kinder mehr: In Zukunft soll bei jeder Geburt automatisch ein Vaterschaftstest erfolgen. Das fordert eine Selbsthilfegruppe.

N. Glaus
von
N. Glaus
«Heute wird alleine das Interesse der Mütter geschützt.» Diese Einseitigkeit sei unhaltbar, sagt Markus Theunert, Präsident des Dachverbandes der Schweizer Männer und Väterorganisationen.

«Heute wird alleine das Interesse der Mütter geschützt.» Diese Einseitigkeit sei unhaltbar, sagt Markus Theunert, Präsident des Dachverbandes der Schweizer Männer und Väterorganisationen.

Experten schätzen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein Kuckuckskind sitzt. Deshalb fordert Ludger Pütz, Gründer des «Kuckucksvaterblogs» und einer Facebook-Selbsthilfegruppe auf Facebook, dass der Staat bei der Geburt jedes Kindes einen Vaterschaftstest durchführt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder erfahren, wer sie sind und woher sie kommen: «Scheinväter und Kuckuckskinder entwickeln eine Beziehung zueinander und, eines Tages, kommt - warum auch immer - die Wahrheit zu Tage und alles steht in Frage.» Dies würde eine emotionale Katastrophe auf beiden Seiten auslösen, erklärt Pütz. Zudem hätten leibliche Väter nahezu keine Möglichkeiten, ihre Kinder zu sehen, wenn bereits ein anderer Mann als gesetzlicher Vater eingetragen ist und die Kindsmutter den Kontakt verbietet.

«Damit wären viel Streit und Diskussionen aus der Welt»

Oliver Hunziker, Präsident des Vereins verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter (VeV), würde die automatischen Vaterschaftstests begrüssen: «Damit wären viel Streit und Diskussionen aus der Welt.» Heute müssten Männer ihre Beziehung riskieren, um herauszufinden, ob sie wirklich der Vater eines Kindes sind. «Wenn der Mann von sich aus etwas unternimmt, um die Vaterschaft zu prüfen, schürt dies Misstrauen.» Wenn der Staat aber jedes Baby testen würde, gäbe es dieses Misstrauen nicht mehr, ist Hunziker überzeugt.

Heute herrscht laut Hunziker ein grosses Ungleichgewicht. Legal habe der Mann keine Möglichkeit, von sich aus die Vaterschaft zu prüfen. Die Mutter - «die vielleicht nicht ehrlich ist» - sei die Einzige, die darüber entscheiden könne, erklärt Hunziker.

Momentan dürfen in der Schweiz nur Vaterschaftstests durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten - Mutter und Vater - damit einverstanden sind. Ist das Kind bereits 15 Jahre alt, muss auch dieses einwilligen (siehe Box). Heimliche Vaterschaftstests sind verboten und werden als Offizialdelikt verfolgt. Vaterschaftstests, die nicht richterlich angeordnet sind, sind zudem vor Gericht nicht zugelassen. Bekommt ein Ehepaar ein Kind, dann wird automatisch der Ehemann als Vater anerkannt.

Vaterschaftstest auch ohne Einwilligung der Mutter

Von einem Ungleichgewicht redet auch der Präsident des Dachverbandes der Schweizer Männer und Väterorganisationen, Markus Theunert: «Heute wird alleine das Interesse der Mütter geschützt.» Diese Einseitigkeit sei unhaltbar.

Jeder Mann müsse zu jedem Zeitpunkt das Recht auf Abklärung haben, ob er der biologische Vater ist oder nicht. Trotzdem: Ein staatlich verordneter, automatischer Vaterschaftstest bei der Geburt erachtet Theunert als übertrieben. Es sei nicht die Aufgabe des Staates, jedem die Wahrheit aufzuzwingen: «Wenn die Beteiligten nicht zweifeln, dann gibt es auch keinen Grund, dass der Staat eingreift.»

Ein vertraulicher Vaterschaftstests sei demnach die bessere Lösung. Wenn der Mann einen konkreten Verdacht hat oder ein ungutes Gefühl, dann soll er auch ohne Einwilligung der Mutter einen Vaterschaftstest durchführen können. Damit würde er für sich selber Gewissheit erlangen.

«Jeder muss für sich selber Verantwortung übernehmen.»

Als «unnötig und übertrieben» bezeichnet Anna Hausherr vom schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter die Forderung der automatischen Vaterschaftstests: «Jeder Mann hat heute die Freiheit, selber zu entscheiden, dass er nicht Vater werden will.» Wer kein Kind will, könne dies mit Verhütungsmitteln verhindern. In diesem Sinne müsse jeder für sich selber Verantwortung übernehmen.

Sind auch Sie ein Kuckuckskind oder Kuckucksvater? 20 Minuten ist an Ihrer Geschichte Interessiert. Bitte melden Sie sich unter feedback@20minuten.ch, Vertraulichkeit ist garantiert.

«Es geht um den Schutz der Persönlichkeit»

Wenn ein Vaterschaftstest durchgeführt werden soll, müssen heute alle Beteiligten – Mutter, Vater und Kind – damit einverstanden sind. Dies ergebe sich bereits aus der Bundesverfassung, erklärt Peter Forster, Jurist beim Bundesamt für Gesundheit (BAG): «Genetische Untersuchungen, egal ob in Bezug auf Krankheit oder wegen einem Vaterschaftstests dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.» Wenn ein Kind noch nicht urteilsfähig ist, entscheide die Mutter für das Kind. Diese Regelung bezwecke laut Forster den Schutz der Persönlichkeit. Es ginge dabei aber auch um das Kindeswohl und der Schutz der Familie.

Möchte ein Mann seine Vaterschaft anfechten, brauche es ein Zivilverfahren. «Das Gericht kann dann unter Umständen einen Vaterschaftstest veranlassen, auch wenn die Mutter nicht einverstanden ist», erklärt Forster. Ein Vater habe ab dem Zeitpunkt, zu dem er erfahre, dass er vielleicht nicht der Vater des Kindes sei, ein Jahr Zeit, die Klage einzureichen. «Die Klage muss grundsätzlich innert fünf Jahren seit der Geburt eingereicht werden», so Forster. Spätere Klagen seien nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

Deine Meinung zählt