AltersreformJetzt sinkt die MWST um 0,3 Prozent
Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ist an die Vorlage der Altersreform 2020 geknüpft. Nach deren Ablehnung sinkt die Steuer nun.
Die Erhöhung der Mehrwersteuer um 0,3 Prozentpunkte für die Zusatzfinanzierung der AHV erreicht das Ständemehr nicht. Bislang haben 10 Kantone und 4 Halbkantone Nein gesagt. Die nötigen 12 Standesstimmen sind damit nicht mehr erreichbar. Da die Vorlage an die Rentenreform gekoppelt ist, erleidet das gesamte Projekt von Sozialminister Alain Berset Schiffbruch.
Eine direkte Folge der Ablehnung ist, dass die Mehrwertsteuer 2018 um 0,3 Prozent sinkt. Grund ist das Auslaufen der IV-Zusatzfinanzierung. Dafür hatten Volk und Stände 2009 während sieben Jahren 0,4 Prozent zusätzlich bewilligt. Diese Periode läuft Ende 2017 aus. Die Mehrwertsteuer sinkt aber nicht um 0,4 Prozent, weil das Stimmvolk ab nächstem Jahr 0,1 Prozent der Bahninfrastruktur zugesprochen hat.
Unternehmen müssen Systeme anpassen
Damit beträgt der Normalsatz ab 1. Januar 2018 7,7 Prozent, der Sondersatz für die Hotellerie 3,7 Prozent und der reduzierte Satz 2,5 Prozent. Der AHV entgehen dadurch nächstes Jahr 700 Millionen Franken. Weil auch der zweite Erhöhungsschritt abgelehnt wurde, beträgt der Ausfall 2030 schon 2,1 Milliarden Franken.
Die Unternehmen müssen nun innert weniger Monate ihre Systeme anpassen. Die Kosten einer Mehrwertsteuer-Anpassung betragen jeweils rund 200 Millionen Franken. Diesmal dürften sie etwas tiefer ausfallen, weil der reduzierte Satz unverändert bleibt.