KleiderregelungJournalistin fliegt aus Ständerat – wegen Outfit
Weil eine NZZ-Journalistin ein schulterfreies Top trug, musste sie den Ständeratssaal verlassen.
Bedeckte Schultern entsprächen für die Damen im Ständerat der «gängigen Auslegung». Das hielt die NZZ im Jahr 2007 fest. Nun hielt sich aber ausgerechnet ihre Bundeshauskorrespondentin, Heidi Gmür, nicht daran. Mit den Worten «Könnten Sie bitte rasch mitkommen, meine Chefin will mit Ihnen sprechen», wurde sie von der Pressetribüne im Ständerat zitiert, wie sie in der heutigen NZZ-Ausgabe schreibt.
Der Grund: Sie trug ein schulterfreies Top. Im Unterschied zum Nationalrat herrscht in der kleinen Kammer nämlich eine strikte Kleiderordnung. Etwas schwammig heisst es im Geschäftsreglement des Ständerates: «Die im Rat anwesenden Personen tragen eine schickliche Kleidung.»
«Schickliche Kleidung» – nicht streng definiert
Was denn aber genau als «schickliche Kleidung» durchgeht, dass ist bis heute nicht ganz klar. Für Herren gilt gemeinhin, dass sie, wenn nicht gar Anzug und Fliege, wenigstens Kittel und Krawatte tragen. Und weil, wie die NZZ schreibt, laut der über die Hausregeln im Ständerat wachenden Ratssekretärin Martina Buol «für Frauen etwas Äquivalentes gelten muss wie für die Männer», sollten auch die Frauen ihre Arme bedecken – wenigstens bis zum Ellbogen.
Etwas lockerer gehts im Nationalrat zu. Seit der Totalrevision seines Geschäftsreglements 2003 gibt es dort keine Vorschrift zur «schicklichen Kleidung» mehr. Bereits zuvor war auch die Krawatte nicht mehr Pflicht. Wie im Parlamentswörterbuch aber festgehalten wird, könnte «eine der Würde des Rates nicht angemessene Kleidung» als störendes Verhalten ausgelegt werden. Das würde dann wohl auch in der grossen Kammer einen Rüffel einbringen.