Keine CO2-Abgabe auf Benzin

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NationalratKeine CO2-Abgabe auf Benzin

Der Nationalrat will weiterhin nichts wissen von einer CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel. Er hat über die vom Ständerat gewünschte Abgabe gar nicht abgestimmt.

Der Nationalrat will weiterhin nichts wissen von einer CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel. Anders als der Ständerat will er dem Bundesrat nicht erlauben, bei Bedarf eine solche Abgabe einzuführen, um die Klimaziele zu erreichen.

Der Nationalrat hat am Dienstag gar nicht erst über die CO2- Abgabe auf Treibstoffen abgestimmt: Um nicht das ganze CO2-Gesetz zu gefährden, zogen SP und Grüne ihre Anträge für eine solche Abgabe zurück.

Offenbar planten bürgerliche Ratsvertreter, der CO2-Abgabe zuzustimmen, um dann das ganze Gesetz zu versenken, sagte Beat Jans (SP/BS). Dieses Risiko dürfe die Linke nicht in Kauf nehmen, das CO2- Gesetz sei zu wichtig. Wirtschaftsverbände hatten im Vorfeld mit einem Referendum gedroht, sollten die Räte eine CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel beschliessen.

«Unrealistisches Ziel»

Im Ständerat war die Mehrheit der Ansicht, ohne CO2-Abgabe auf Treibstoffen könnten die Klimaziele nicht erreicht werden. Auf die Ziele haben sich die Räte nämlich bereits geeinigt: Die Schweiz soll ihren CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2020 um 20 Prozent senken, und zwar vollumfänglich mit Massnahmen im Inland.

Diesem Ziel hatte in der ersten Runde der Beratungen auch der Nationalrat zugestimmt, ohne aber die nötigen Massnahmen zu beschliessen. Das Hauptproblem sei dieses Ziel, stellte Filippo Leutenegger (FDP/ZH) fest. Es sei nicht realistisch.

Benzin-Abgabe im Wahljahr heikel

Umweltministerin Doris Leuthard widersprach. Und sie erinnerte daran, dass schon das heutige CO2-Gesetz dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, bei Bedarf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen zu erheben. Dass der Nationalrat sie ihm nun absprechen wolle, erstaune sie.

«Aber ich bin ja auch nicht naiv, und wir stehen in einem Wahljahr,» stellte Leuthard fest. Sie machte in der Folge aber deutlich, was die Konsequenzen wären. Zwar sei es auch so möglich, die Klimaziele zu erreichen. Allerdings müsste die bestehende CO2- Abgabe auf Heizöl stark erhöht werden - von heute 36 Franken pro Tonne CO2 auf 60 Franken. «Sie belasten einmal mehr die Brennstoffe», kritisierte Leuthard.

Mehr Mittel für Gebäudeprogramm

Nötig wären ohne CO2-Abgabe auf Benzin laut Leuthard auch weitere Massnahmen, etwa zusätzliche Gelder für das Gebäudeprogramm. Dem stimmte der Nationalrat zu: Die Mehrheit folgte dem Ständerat und sprach sich dafür aus, für Gebäudesanierungen jährlich bis zu 300 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Ursprünglich wollte der Nationalrat die Grenze bei 200 Millionen festlegen.

Ferner sprach sich der Nationalrat für die Fortführung des Klimarappens aus. Treibstoffimporteure müssen demnach einen Teil der CO2-Emissionen kompensieren, indem sie dem Bund Emissionszertifikate abgeben. Der Nationalrat sprach sich für einen Aufschlag von höchstens 5 Rappen pro Liter aus.

Weniger strenge Regeln für Gaskombikraftwerke

Zu diskutieren gaben die Regeln für Gaskombikraftwerke. Der Nationalrat möchte diese nicht zu streng ausgestalten: Mit 94 zu 92 Stimmen sprach er sich dafür aus, dass Gaskombikraftwerke bis zu 50 Prozent ihrer CO2-Emissionen im Ausland kompensieren dürfen. Er kam damit auf einen früheren Entscheid zurück.

Durchgesetzt hat sich die bürgerliche Mehrheit. Sie machte geltend, angesichts des geplanten Ausstiegs aus der Atomenergie seien die Gaskombikraftwerke auf weniger strenge Bestimmungen angewiesen. Ansonsten drohe eine Versorgungslücke.

Folge des geplanten Atomausstiegs

Mit der neuen Energiepolitik sei der Bau von mehreren Gaskombikraftwerken unumgänglich, argumentierte Hans Rutschmann (SVP/ ZH). Ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Werke sei aber nur möglich, wenn ein erheblicher Anteil der Emissionen im Ausland kompensiert werden könne.

SP und Grüne machten sich vergeblich für einen höheren Inlandanteil stark. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Investitionen in Zukunftstechnologien in der Schweiz getätigt würden, sagte Beat Jans (SP/BS).

Zurück zur ursprünglichen Version

Beide Räte hatten im Prinzip bereits beschlossen, dass die Kraftwerke den Ausstoss zu 70 Prozent mit Projekten im Inland kompensieren müssen. Umstritten war noch, ob der Auslandanteil erhöht werden kann, wenn dies wegen der Versorgungssicherheit nötig sein sollte.

Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass in diesem Fall bis zu 50 Prozent der Emissionen im Ausland kompensiert werden können. Der Ständerat strich dies aber wieder aus dem Gesetz. Nun hat der Nationalrat beschlossen, dass Gaskombikraftwerke generell bis zu 50 Prozent der Emmissionen im Ausland kompensieren dürfen. Er kehrte damit zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zurück. (sda)

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