Wanzen & TelefonüberwachungKönnte das neue Gesetz Anschläge verhindern?
Seit Anfang 2015 wurden gemäss einer Auswertung 42 Anschläge in der westlichen Welt verhindert. Das sei kein Grund, das neue Nachrichtendienstgesetz anzunehmen, finden die Gegner.
In Frankreich wurde am 11. September eine 29-jährige dreifache Mutter festgenommen. Die als Islamistin bekannte Frau war wegen eines mutmasslich geplanten Anschlags mit Gas in Gewahrsam genommen worden. In Kanada konnte die Polizei Anfang August offenbar den Anschlag eines IS-Anhängers in letzter Minute vereiteln. Der 24 Jahre alte kanadische Konvertit wurde in einem Taxi vor seinem Wohnhaus erschossen, nachdem er einen Sprengsatz gezündet hatte. In Deutschland flog im Februar eine islamistische Terrorzelle auf. Gemäss der Berliner Staatswanwaltschaft hatte sie einen Anschlag in der deutschen Hauptstadt geplant.
Das sind nur drei von insgesamt 42 vereitelten Terroranschlägen in der westlichen Welt seit dem Jahr 2015. Das zeigt eine Zusammenstellung der Schweizer FDP, die damit für das neue Nachrichtendienstgesetz weibelt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Islamist in Moschee darf nicht überwacht werden
Zwar zeige das neuste Bombenattentat in New York, dass Überwachung nicht immer greife, sagt Corina Eichenberger, FDP-Nationalrätin und Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission. Aber: «Jeder Anschlag, den man verhindern kann, soll auch verhindert werden können.» Dafür brauche es das neue Nachrichtendienstgesetz. Die zahlreichen Beispiele vereitelter Anschläge aus dem Ausland zeigten, dass sich ein starker Überwachungsapparat auszahle. «Die Schweiz ist das einzige Land Europas, das keine Telefonüberwachung oder die Verwanzung privater Räume erlaubt», sagt Eichenberger. Gefährliche Personen dürfe der Nachrichtendienst nur im öffentlichen Raum beobachten.
«Einen Islamisten darf man auf der Strasse überwachen, aber sobald er eine Moschee betritt, ist damit Schluss», sagt Eichenberger und verweist auf den irakischen IS-Helfer Wesam A. Ein Bundesrichter hat ihn kürzlich aus dem Gefängnis entlassen, obwohl ihn das Bundesamt für Polizei als eine «Gefahr für die innere und äussere Sicherheit» des Landes einstuft. «Dass wir diesen Mann nicht intensiv überwachen können, ist ein Risiko für die Gesellschaft.»
«Kabelaufklärung erlaubt Massenüberwachung»
SP-Ständerätin Anita Fetz vom Komitee «Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz» hält dagegen. Zwar befürwortet auch sie ein modernes Nachrichtendienstgesetz, das die Telefonüberwachung und die Verwanzung von Wohnungen erlaubt. Aber die Baslerin kritisiert die sogenannte Kabelaufklärung. Damit will der Nachrichtendienst des Bundes die Telekommunikationsverbindungen, welche von der Schweiz ins Ausland führen, nach definierten Stichworten durchsuchen. «Die Kabelaufklärung verhindert keine Terroranschläge, sondern erlaubt einzig eine Internet-Massenüberwachung. Daten würden in grossen Mengen abgesogen», sagt Fetz. Da die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netzwerke führe, seien praktisch alle davon betroffen.
Wer im Netz nach bestimmten Stichwörtern wie etwa «Jihad» oder «PKK» google, werde von der Armee registriert. Fetz: «So geraten unschuldige Bürger plötzlich auf den Radar.» Wer Pech habe, könne sogar im Ausland in der Rasterfahnung landen. «Schliesslich kann man nicht einmal ein Mail schreiben oder googeln, ohne über einen ausländischen Server zu gehen», sagt Fetz. Hinzu komme: Das Bundespersonal sei hauptsächlich mit der Auswertung der riesigen Datenmenge beschäftigt, statt mit der Auswertung von Verdachtsfällen. Deshalb empfiehlt Fetz, das Gesetz zur Überarbeitung an den Absender zurückzuschicken.
Eichenberger widerspricht. Es werde keine Massenüberwachung geben, denn der Nachrichtendienst müsse jedes Gesuch – mit eingegrenztem Begriff wie etwa Autonummer oder Telefonnummer – vom Bundesverwaltungsgericht und dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates sowie dem Chef VBS genehmigen lassen. «Somit ist die Privatsphäre der Bürger gewährleistet.» Der Bundesrat rechnet mit zehn bis zwölf Fällen pro Jahr, bei denen das Gesetz zur Anwendung käme.