Dampfen in der PauseKommen E-Zigis an die Schulen?
E-Zigaretten sind in der Schweiz ohne Altersbeschränkung erhältlich. Eine Genfer Schule muss die Hausordnung ändern, weil Schüler in der Pause dampfen. Experten sind beunruhigt.
«Machen Sie Ihre Zigarette aus, Sie sind unter 16 Jahre alt und das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten», sagt der Lehrer. Der Schüler entgegnet: «Aber das ist doch nur Dampf! Das Schulreglement verbietet E-Zigaretten nicht.» Solche Situationen hätten sich in den letzten Wochen mehrere Male in einer Genfer Schule zugetragen, berichtet die «Tribune de Genève» am Mittwoch.
Die Genfer Schüler nützen in diesem Fall geschickt eine Gesetzeslücke aus. Da E-Zigaretten als Lebensmittel und nicht als Tabakwaren klassifiziert sind, werden sie vom Gesetz zum Schutz von Passivrauchen nicht erfasst, wie Catherine Cossy vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt. «Daher ist der Konsum von E-Zigaretten in Gebäuden erlaubt, falls er nicht explizit verboten ist.» Die geltenden Hausordnungen der Schulen mit Verboten von «Raucherwaren und anderen Suchtmitteln», wie es beispielsweise in der Zürcher Volksschulverordnung heisst, greift also zu kurz.
E-Zigis bisher kaum an Schulen gesichtet
Dagegen wolle man erst vorgehen, wenn es nötig sei, sagt Bernard Gertsch, Präsident des Verbands der Schweizer Schulleiter: «Sollten E-Zigaretten an den Volksschulen auftauchen, würden wir diese voraussichtlich auf der Ebene der Hausordnungen verbieten.» Denn: «Der Konsum von E-Zigaretten schafft eine Assoziation zum Rauchen und kann als Einstieg dienen. Das wollen wir bei Jugendlichen vermeiden.» An der Genfer Schule wurde die Hausordnung entsprechend angepasst.
Eine Umfrage unter Schulen der Kantone Luzern, Basel, Zürich, Aargau und Bern aber zeigt: In Deutschschweizer Schulen ist die E-Zigarette noch kein Thema. «Uns sind keine Fälle bekannt, wir hatten dazu bislang keine Anfragen von Schulen oder Eltern», sagt etwa Martin Wendelspiess, Chef des Volksschulamtes des Kantons Zürich. Schulleiter-Präsident Gertsch ist ebenfalls kein Fall an einer Deutschschweizer Schule bekannt.
«Das ist eine Einstiegsdroge»
Anders in den Niederlanden: Dort sollen E-Zigaretten sogar bei zehnjährigen Grundschülern schon weit verbreitet sein, berichtet der «Telegraaf». Die sogenannte «Kinderzigarette» verleite die jungen Schüler mit Vanille-, Erdbeer- oder Schokoladearoma zum Rauchen, warnen das niederländische Suchtinstitut sowie zahlreiche Antiraucherorganisationen.
Dem pflichtet auch Ruedi Löffel, Mitglied der eidgenössischen Kommission zur Tabakprävention bei: «Die E-Zigarette ist ganz klar ein Einstiegsmittel zum Rauchen.» Sie würde als harmlos und «cool» beworben, womit gerade auch Jugendliche zum Zielpublikum gehörten. «So schafft sich die Tabakindustrie über die E-Zigarette die nächste Generation von Kunden», sagt Löffel. Er fordert daher, die elektronische Zigarette den gleichen Beschränkungen punkto Werbung, Verkauf und Passivraucherschutz zu unterwerfen, wie die Tabakzigarette. «Das heisst auch: Kein Verkauf an Minderjährige», sagt der Präventionsexperte.
Selbstbeschränkung der Händler
Dieser Forderung stimmt auch Stefan Meile zu, der in der Schweiz über Hundert Händler mit E-Zigaretten und Zubehör der Marke InSmoke beliefert: «Dass Jugendliche Nichtraucher mit E-Zigaretten anfangen zu rauchen ist nicht in unserem Interesse.» Er weist daher seine Kunden an, ihre Produkte nicht an Minderjährige zu verkaufen. «In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Onlineshops ist zudem eine Altersgrenze von 18 festgeschrieben», sagt Meile.