Kosovaren sollen in Heimat ins Gefängnis

Aktualisiert

Montag im StänderatKosovaren sollen in Heimat ins Gefängnis

Ein neues Abkommen will, dass kriminelle Kosovaren ihre Strafe in der Heimat verbüssen können. Entlastet das Schweizer Gefängnisse? Erfahrungen mit anderen Ländern lassen zweifeln.

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In Zukunft sollen in der Schweiz verurteilte Kosovaren ihre Haftstrafe in der Heimat verbüssen können.

In Zukunft sollen in der Schweiz verurteilte Kosovaren ihre Haftstrafe in der Heimat verbüssen können.

Wer in der Schweiz wegen eines Verbrechens zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kann diese im Heimatland absitzen: Diese Möglichkeit hat die Schweiz bereits durch ein Rahmenabkommen des Europarats mit über 50 Staaten vertraglich geregelt. Die Überstellungsabkommen seien «dem Gedanken der Resozialisierung verpflichtet», sagt Folco Galli vom Bundesamt für Justiz. Sie sollen den Verurteilten die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ihres Heimatlandes erleichtern. Am Montag stimmt nun der Ständerat über ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und dem Kosovo ab, dass die Überstellung verurteilter Kosovaren ermöglichen soll. Der Nationalrat hat das Abkommen bereits im September einstimmig gutgeheissen.

Kaum Überstellungen

Ein Blick auf die Zahlen zeigt allerdings, dass die bisherigen Abkommen kaum zu einer Entlastung der Schweizer Gefängnisse geführt haben. Im Jahr 2012 stellte die Schweiz nur gerade 34 Gesuche für die Überstellung eines verurteilten Straftäters zur Haftverbüssung an einen ausländischen Staat – in zwei Fällen gegen den Willen des Betroffenen. Genaue Zahlen über die tatsächlich erfolgten Überstellungen liegen nicht vor - ebenso wenig dazu, welche Staaten bereit waren, verurteilte Straftäter zu übernehmen.

Diese tiefe Zahl erstaunt – waren doch im letzten Jahr 68 Prozent der durchschnittlich 4123 in Schweizer Strafanstalten einsitzenden Personen Ausländer. Weshalb lässt die Schweiz verurteilte Ausländer ihre Haftstrafen nicht häufiger im Herkunftsland absitzen?

Zustimmung des Betroffenen nötig

Ein Grund dafür sind die hohen Hürden: Im Normalfall brauche es die Zustimmung des Verurteilten, damit er in sein Heimatland überstellt werden könne, sagt Folco Galli vom Bundesamt für Justiz. Nur wenn gegen ihn eine rechtskräftige Aus- oder Wegweisungsverfügung vorliege, könne er gegen seinen Willen ins Herkunftsland verlegt werden.

Ein zweiter Grund für die tiefe Zahl sei die die lange Verfahrensdauer, sagt Marc Forster, Professor für internationales Strafrecht an der Universität St. Gallen: «Bei kurzen Strafen lohnt es sich nicht, das ganze Prozedere in Angriff zu nehmen.»

Ausserdem müsse das Herkunftsland eines Straftäters bei jedem Einzelfall sein Einverständnis geben, damit ihm der Verurteilte übergeben werden könne. Kein Staat habe ein grundsätzliches Interesse daran, im Ausland straffällig gewordene Staatsbürger zu übernehmen, denn dadurch entstünden ihm Kosten für den Gefängnisaufenthalt. Letztendlich seien diese Abkommen eine Frage der Diplomatie: «Es braucht finanzielle oder andere Anreize, um diesen Staaten die Überstellung schmackhaft zu machen», sagt Forster.

Schweiz soll Gefängiskosten im Ausland übernehmen

Noch weiter gehen die Vorschläge von SVP-Nationalrat Luzi Stamm. Er hat bereits 2008 in einer Motion vom Bundesrat gefordert, sich für die Überstellung von Kriminellen an ihre Heimatländer einzusetzen. «Die Schweiz muss aktiv auf andere Staaten zugehen und ihnen anbieten, die Kosten für den Gefängnisaufenthalt von hier Verurteilten zu übernehmen.» Das koste weniger als der Strafvollzug in der Schweiz entlaste die hiesigen Gefängnisse.

Stamm ist enttäuscht vom Bundesrat. Dass die Schweiz trotz vieler abgeschlossener Abkommen kaum Kriminelle in ihre Heimatländer zurückschicken könne, zeige, «dass in all den Jahren nichts passiert ist».

Folco Galli bestreitet den Vorwurf, der Bundesrat sei untätig geblieben. Er habe sich in den letzten Jahren namentlich dafür eingesetzt, dass möglichst viele Staaten dem Europaratsabkommen beitreten.

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