Krankenkasse zahlt für Anti-Rauch-Pille

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Medi «Champix»Krankenkasse zahlt für Anti-Rauch-Pille

Das Raucher-Entwöhnungs-Medikament Champix wird ab sofort kassenpflichtig. Bei starken Rauchern übernimmt nun die Krankenkasse die Therapiekosten.

Starke Raucher und solche, die an den Folgen des Rauchens Leiden dürfen eine von der Krankenkasse finanzierten Therapie mit dem Medikament Champix in Anspruch nehmen.

Starke Raucher und solche, die an den Folgen des Rauchens Leiden dürfen eine von der Krankenkasse finanzierten Therapie mit dem Medikament Champix in Anspruch nehmen.

Starke Raucher können sich künftig von der Krankenkasse eine Therapie mit dem Medikament Champix bezahlen lassen, um mit Rauchen aufzuhören.

Der Bund nimmt das Mittel nach einem Rechtsstreit per sofort auf die Spezialitätenliste auf.

In einem ersten Anlauf verweigerte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem US-Pharmakonzern Pfizer die Kassenpflichtigkeit für Champix. Das Bundesgericht pfiff den Bund aber 2011 zurück und verlangte eine vertiefte Prüfung. Dies führte nun zur Aufnahme auf die Spezialitätenliste, wie das BAG am Montag mitteilte.

Damit die obligatorische Krankenversicherung für eine Champix-Therapie aufkommt, müssen aber mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Nur starke oder sehr starke Raucher sowie Patienten mit einer Raucherkrankheit erhalten laut BAG eine 12-wöchige Therapie bezahlt.

Internationaler Test

Ausschlaggebend für die Einteilung als starker Raucher ist das Resultat eines international anerkannten Fragebogens zur Rauchgewohnheit (Fagerström-Test). Gefragt wird dabei unter anderem nach der Anzahl gerauchter Zigaretten pro Tag.

Wer an Folgekrankheiten des Rauchens leidet - etwa chronischer Bronchitis, Herz-Kreislaufkrankheiten oder an einer Krebserkrankung -, kann sich die Therapie auch vergüten lassen, wenn er kein starker Raucher ist. Ausserdem ist eine Beratung und Unterstützung durch einen Arzt notwendig. Eine Wiederholung der Therapie ist frühestens nach eineinhalb Jahren möglich.

Das Bundesgericht hatte im August 2011 festgehalten, dass Nikotinsucht eine Krankheit sein kann, wenn aus medizinischer Sicht eine Behandlung der Sucht angezeigt ist. Es forderte das BAG auf, Bedingungen zu formulieren, unter denen eine Sucht nach Tabakwaren medizinisch behandelt werden muss. Vorab müsse es einen Mindestabhängigkeitsgrad festlegen.

Einstelliger Millionenbetrag

Für die obligatorische Krankenversicherung dürfte die Aufnahme des Mittels Kosten im Rahmen eines einstelligen Millionenbetrags pro Jahr verursachen, sagte Andrea Frey, Leiterin Sektion Medikamente beim BAG, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Eine 12-wöchige Behandlung kostet laut BAG 344 Franken. Es handelt sich um das erste Rauchentwöhnungsmittel auf der Spezialitätenliste.

Champix wird in Studien mit Nebenwirkungen wie Depressionen in Verbindung gebracht, was bis zu Suizidversuchen geführt haben soll. In Frankreich wird die Therapie seit 2011 nicht mehr bezahlt. Wirkungen und Nebenwirkungen seien vor dem Entscheid abgewogen worden, teilte das BAG dazu mit. Der Arzt sei verantwortlich, über Nebenwirkungen zu informieren und diese zu überwachen. (sda)

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