Krimineller Kosovare wird nicht ausgeschafft

Publiziert

Wegen BehördenfehlerKrimineller Kosovare wird nicht ausgeschafft

Trotz eines langen Vorstrafenregisters muss ein Kosovare die Schweiz nicht verlassen. Die Behörden hatten den Fall jahrelang liegen lassen.

qll
von
qll
Nachdem das Bundesgericht den Kosovaren schuldig gesprochen hatte, nahm das Aargauer Amt für Migration und Integration das Wegweisungsverfahren nicht wieder auf.

Nachdem das Bundesgericht den Kosovaren schuldig gesprochen hatte, nahm das Aargauer Amt für Migration und Integration das Wegweisungsverfahren nicht wieder auf.

Keystone/Christian Brun

Nachdem ein bereits zuvor straffällig gewordener Kosovare im Jahr 2009 mit fünf Kilogramm Heroin erwischt und verurteilt worden war, leitete das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau ein Verfahren ein, um ihn auszuschaffen. Doch weil er das Urteil bis ans Bundesgericht weiterzog, musste das Ausschaffungsverfahren zweimal sistiert werden.

Zwar sprach auch das Bundesgericht den Mann 2011 schuldig. Doch das Wegweisungsverfahren nahm das Migrationsamt danach nicht wieder auf, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Wie es dazu kam, ist unklar. Entweder wurde das Bundesgerichtsurteil den Aargauer Behörden nicht zugestellt, oder es ging unter. So kam es, dass der Kosovare weiter in der Schweiz bleiben durfte. Erst als er 2015 beim Migrationsamt nachfragte, wurde der Fall wieder aufgenommen.

Erfolgreich Beschwerde eingelegt

Der 28-jährige Kosovare legte aber Beschwerde gegen die Wegweisung ein, und das Aargauer Verwaltungsgericht hiess diese am Donnerstag gut. Der Familienvater muss die Schweiz nicht verlassen. Dies, obwohl sein Vorstrafenregister lang ist: bandenmässiger Diebstahl, Hausfriedensbruch, diverse Verkehrsdelikte und ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Doch wie ist das möglich? Nach der Urteilsverkündung erklärte Richter Marc Busslinger der «Aargauer Zeitung», dass das Verwaltungsgericht anders entschieden hätte, wenn man den Fall gleich nach dem im August 2011 ergangenen Strafurteil des Bundesgerichts hätte beurteilen müssen. Da sei das öffentliche Interesse an seiner Ausschaffung noch «sehr gross» gewesen.

Öffentliches Interesse gleich hoch wie privates

Weil es aber einen Behördenfehler gab, blieb der Fall für vier Jahre liegen. Weshalb man nun auch die letzten Jahre berücksichtigen müsse. Der Mann habe inzwischen «Wohlverhalten» gezeigt. Zudem beherrscht er die albanische Sprache nicht, weil er mit drei Jahren in die Schweiz kam. Auch das gemeinsame Kind mit seiner Ehefrau erhöhe sein privates Interesse, hier zu bleiben, weiter. «Weil zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes das Bundesgerichtsurteil über ein Jahr zurücklag, mussten Sie nicht mehr mit einer Wegweisung rechnen», sagte Busslinger.

Der Richter kam zum Schluss, dass das private Interesse und das öffentliche Interesse nun gleich gross sind. Deshalb wurde die Beschwerde des Mannes gutgeheissen. Busslinger fügte jedoch noch hinzu, dass das die letzte Chance des Kosovaren sei und ihm schon bei der kleinsten Straftat die Wegweisung drohe.

Deine Meinung zählt