Machen Flüchtlinge aus Eritrea Ferien zu Hause?

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«Rege Reisetätigkeit»Machen Flüchtlinge aus Eritrea Ferien zu Hause?

Eritreer stellten beim Bund in den letzten vier Jahren gut 15'000 Reisegesuche. Laut der SVP führen die Auslandreisen nicht selten in die Heimat.

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Die SVP kritisiert die «rege Reisetätigkeit» der Eritreer.

Die SVP kritisiert die «rege Reisetätigkeit» der Eritreer.

Keystone/Gaetan Bally

Aktuelle Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigen, wie oft Flüchtlinge ins Ausland reisen: Seit Anfang 2011 stellte der Bund 40'500 Reiseausweise für anerkannte Flüchtlinge aus. Hinzu kommen 9500 Reisedokumente für vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende. Mit Abstand am meisten Reisegesuche stellten Eritreer (15'158), gefolgt von Somaliern (7118) und Irakern (3786).

Die «rege Reisetätigkeit» der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen ist SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni ein Dorn im Auge. Sie geht davon aus, dass viele Eritreer in der Heimat Ferien machen oder Verwandte besuchen. Dass Eritreer und Somalier in das Land zurückkehrten, in dem sie «angeblich an Leib und Leben bedroht» sind, sei der hiesigen Bevölkerung schwer zu erklären, schreibt Flückiger-Bäni in einem Beitrag auf der Website der SVP. Wer in der Heimat reisen könne, habe das Anrecht auf Asyl verwirkt und gehöre «mit einem einfachen Flugticket zurück nach Eritrea» geschickt.

«Der Heiratsmarkt ist in Asmara»

Das Gesetz gestattet Reisen in die Heimat nur vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingsstatus und Asylsuchenden ausnahmsweise – etwa bei schwerer Krankheit oder eines Tods von nahen Familienangehörigen. Von illegalen Reisen ins afrikanische Land berichtete aber die «NZZ am Sonntag» schon vor einigen Monaten unter Berufung auf die eritreische Diaspora. Das eritreische Generalkonsulat in Genf organisiere Reisen nach Eritrea und zurück in die Schweiz, um an Devisen zu kommen. Die Eritreer würden dabei in die Botschaften anderer Länder bestellt, etwa in Italien, Ägypten oder im Sudan, und mit Papieren für die Weiterreise ausgestattet, sodass die Schweizer Behörden nichts von der Reise erführen. Die Flugzeuge in die Hauptstadt Asmara seien im Sommer jeweils gut besetzt. Auch die «Weltwoche» schilderte den Fall eines Eritreers, der ein krankes Familienmitglied in seiner Heimat besuchte.

Toni Locher, Frauenarzt und eritreischer Honorarkonsul, sagt: «Die eritreische Diaspora in Europa ist gross. Die Mehrheit der Reisen ist auf den Besuch von Verwandten etwa in Schweden oder Deutschland zurückzuführen.» Daneben gebe es aber eine stattliche Zahl vorwiegend junger Männer, die «gegen das Schweizer Gesetz verstossen und in ihre Heimat reisen». «Sie haben oft Heimweh. Zudem finden sie Frauen vorwiegend in ihrer Heimat. Der Heiratsmarkt ist in Asmara», sagt Locher, der von Partys in der eritreischen Hauptstadt berichtet.

Gemäss Locher, der freundschaftliche Kontakte zum eritreischen Regime pflegt, geht die Reise meist über Italien oder den Sudan. «Von Mailand aus gibt es Linienflüge in die Hauptstadt. Die Botschaften Eritreas stellen die Reisedokumente aus.» Die Reisetätigkeit zeige, dass Eritreer längst nicht mehr an Leib und Leben bedroht seien. «Eritrea ist nicht das Nordkorea Afrikas.»

«Katastrophale Menschenrechtslage»

Der Darstellung Lochers widerspricht Stefan Frey, Sprecher der Flüchtlingshilfe: «Sowohl der UNO-Menschenrechtsrat als auch das amerikanische Aussenministerium haben erst vor Wochen die nach wie vor katastrophale Menschenrechtslage beklagt.» Die SVP betreibe Wahlkampf auf Kosten der Flüchtlinge: «Sie stellt sämtliche Eritreer unter Generalverdacht. Aus humanitärer Sicht gibt es gute Gründe für eine Auslandreise.» Beispielsweise sei es wichtig, dass die Angehörigen bei einem Todesfall eines Familienmitglieds an den Abschiedsritualen teilhaben könnten. Frey ist etwa der Fall eines Syrers bekannt, der nach Belgien reiste, um ein krankes Familienmitglied zu besuchen. «Gegen eine solche Reise ist nichts einzuwenden.»

Dass Eritreer im grossen Stil in ihre Heimat reisen, bezweifelt Frey: Die Reisen von Menschen im Asylverfahren wie auch von vorläufig aufgenommenen Personen müssten von den Behörden bewilligt werden. Jedes Gesuch werde überprüft. Es gebe keinen Grund anzunehmen, dass die Schweizer Behörden massenhaft Fehlentscheide fällten. Und: «Auch anerkannte Flüchtlinge dürfen und können mit ihrem Flüchtlingspass nicht so einfach nach Eritrea reisen», sagt Frey.

Das Staatssekretariat für Migration kann keine Angaben über die Zahl der Missbrauchsfälle bei Auslandreisen machen. Laut Sprecherin Céline Kohlprath wird bei Flüchtlingen ein Verfahren für einen Widerruf des Asyls eröffnet, wenn eine Person nachweislich oder mutmasslich in einen Verfolgerstaat gereist ist.

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