Mehr Freiheiten für Verwahrte gefordert

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HaftbedingungenMehr Freiheiten für Verwahrte gefordert

Verwahrte Straftäter müssen nach Verbüssung ihrer Strafe im normalen Strafvollzug leben. Nun wird geprüft, ob sie bessere Haftbedingungen erhalten sollen.

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nag
Bessere Bedingungen für Verwahrte in Planung: Ein Häftling sitzt in der Strafanstalt Pöschwies im Aufenthaltsraum. (Archivbild)

Bessere Bedingungen für Verwahrte in Planung: Ein Häftling sitzt in der Strafanstalt Pöschwies im Aufenthaltsraum. (Archivbild)

Keystone/Alessandro Della Bella

132 verwahrte Personen leben heute in der Schweiz. Unter ihnen leben viele – wegen ihrer Gefährlichkeit aus präventiven Gründen – im normalen Strafvollzug, obschon sie ihre Strafe schon verbüsst haben. In einer vom Bund in Auftrag gegebenen Studie fordert Professor Jörg Künzli, dass die Schweizer Strafanstalten eigene, spezielle Abteilungen für Verwahrte bauen müssen. Dies berichtet das SRF-Nachrichtenmagazin «10vor10».

Der Professor der Universität Bern übt scharfe Kritik an der hiesigen Praxis: «Internationale Standards fordern ganz klar, dass Verwahrte nach Verbüssung ihrer eigentlichen Strafe besser behandelt werden müssen als normale Insassen.»

In seinem Bericht schlägt Künzli vor, dass Verwahrte grosszügigere Besuchsrechte, längere Aufenthalte im Freien und Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln wie Skype erhalten sollen. Ausserdem sollen ältere und körperlich angeschlagene Personen zwingend aus der Haft entlassen und in geeignete Einrichtungen versetzt werden.

Skepsis bei den Gegnern

Diese Forderungen seien kaum umzusetzen, entgegnet Thomas Fritschi. Die Skepsis des Präsidenten der Schweizerischen Justizvollzugsämter ist darin begründet, dass neue Abteilungen für Verwahrte mit finanziellen und personellen Aufwänden verbunden seien, viele Kantone jedoch in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Zudem würden einige Verwahrte schon heute von speziellen Haftbedingungen profitieren, so Fritschi weiter.

SVP-Nationalrätin Natalie Rickli schlägt in die gleiche Kerbe: Zusätzliche Hafterleichterungen, wie sie der Bericht fordert, lehne sie ab, berichtet «SRF».

Der Bericht des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte wird nun von Bund und Kanton geprüft. Ob und wie die Haftbedingungen für Verwahrte angepasst werden, ist noch unklar.

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