ZollbestimmungenMit Schweizer Auto über Grenze: 14'700 Euro Busse
Fährt ein EU-Bürger mit einem Schweizer Auto über die Grenze, kann ihn dies mehrere Tausend Franken kosten. Kritiker sprechen von «EU-Abzocke».

Das europäische Zoll- und Steuergesetz will mit seinen Vorschriften unter anderem den Autoschmuggel verhindern. Demnach ist es den EU-Bürgern nicht erlaubt, mit einem Fahrzeug, das nicht in der EU angemeldet ist, auf EU-Gebiet zu fahren.
Als der 73-jährige deutsche Rentner Dieter Johann von der Heide das Auto seines Schwiegersohnes auslieh, ahnte er nicht, dass ihn diese Ausfahrt rund 18'000 Franken kosten würde.
Der Rentner war mit dem Schweizer Mercedes unterwegs nach Österreich. Dort haben seine Tochter und deren Schweizer Mann ein Ferienhaus. Am österreichischen Zoll in Höchst nahmen ihn die Zollbeamten zur Seite. Zwei mit Pistolen bewaffnete Beamte kontrollierten den Wagen. «Ich kam mir vor wie ein Krimineller», erzählt von der Heide.
Die Zöllner warfen dem Rentner Autoschmuggel vor: Er habe ein Auto, das ihm nicht gehöre und das nicht in der EU zugelassen sei, in die Europäische Union eingeführt. Dies, ohne es an der Grenze anzugeben, wie er es eigentlich hätte tun müssen. Ihm wurde eine Busse in der Höhe von 14'700 Euro aufgebrummt.
Kein Einzelfall
Der Fall von Dieter Johann von der Heide ist kein Einzelfall. «Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach hatten wir allein im vergangenen Jahr etwa 50 solche Fälle», bestätigt der Sprecher des Zollamtes Lörrach, Markus Ückert. Der letzte Vorfall ereignete sich Ende April.
Das Europäische Zoll- und Steuergesetz will mit seinen Vorschriften unter anderem den Autoschmuggel verhindern. Demnach ist es laut Ückert den EU-Bürgern nicht erlaubt, mit einem Fahrzeug, das nicht in der EU angemeldet ist, auf EU-Gebiet zu fahren. Konkret heisst das: Wenn man als Schweizer beispielsweise seinem deutschen Arbeitskollegen sein Auto ausleiht, darf dieser nicht über die österreichische, deutsche, italienische oder französische Grenze fahren.
Keiner kennt das Gesetz
In der Praxis wissen aber nur die wenigsten Autofahrer über diese Vorschrift Bescheid: «Das ist tatsächlich ein Problem, denn es gibt einige, die sich keine Gedanken darüber machen», so Ückert. Bei den Zahlen zu den Vorfällen sei zudem unklar, ob es sich nur um die Unwissenheit der Autofahrer handelte oder ob die Zöllner auch wirklich Autoschmuggel verhinderten.
Grundsätzlich empfiehlt Ückert den EU-Bürgern, gar nicht erst mit einem Schweizer Auto eines Freundes über die Grenze zu fahren: «Denn wenn wir am Zoll Kenntnis davon erlangen, müssen wir sofort tätig werden.»
«Diese EU-Regelung ist pure Abzocke»
SVP-Nationalrat Lukas Reimann ärgert sich über die momentane Situation: «Diese EU-Regelung ist pure Abzocke und macht unschuldige Autofahrer zu Schmugglern.» Er überlegt sich deshalb, wie er politisch gegen dieses «unsinnige» Gesetz vorgehen könnte.
Horrende Abgaben am Zoll
Das Zoll- und Steuergesetz der Europäischen Union regelt, dass EU-Bürger nur mit einem in der EU angemeldeten Auto auf europäischem Boden Auto fahren dürfen. Dieses Gesetz dient unter anderem dem Zweck, Autoschmuggel zu verhindern.
Reist der EU-Bürger unwissentlich zum Beispiel mit einem Schweizer Auto eines Freundes nach Deutschland, werden gröbere Abgaben fällig: 10% Zoll auf den Fahrzeugwert, plus 19% Einfuhrumsatzsteuer. Zudem kann ein Strafverfahren erhoben werden.
Konkret sieht die Rechnung wie folgt aus: Ein Auto hat einen Wert von 10'000 Franken. Der Fahrer muss somit 1000 Franken Zoll bezahlen. Zusätzlich beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 19% vom Fahrzeugwert inklusive Zoll also 11'000 Franken das ergibt 2090 Franken. Insgesamt beträgt die Abgabe für ein 10'000 Franken teures Auto somit 3090 Franken.
Kein Grund zur Sorge besteht beispielsweise bei den Miet- oder Geschäftsautos. Diese sind Ausnahmen im Gesetz. (ng)