Wie gehts weiter?Aeppli muss vor Kommission aussagen
Der Fall Mörgeli wirft auch nach der Kündigung Fragen auf. Am Donnerstag müssen Bildungsdirektorin Regine Aeppli und Uni-Rektor Andreas Fischer vor der Aufsichtskommission des Kantonsrats antraben.

Müssen nächsten Donnerstag vor der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit Stellung nehmen: Uni-Rektor Andreas Fischer und Regierungsrätin Regine Aeppli.
Die Entlassung von Christoph Mörgeli als Museumskurator hat für die Universität Zürich ein Nachspiel. Wie FDP-Kantonsrat Hans-Peter Portmann gegenüber 20 Minuten Online sagt, müssen sowohl SP-Regierungsrätin und Universitätsratspräsidentin Regine Aeppli als auch Universitätsrektor Andreas Fischer nächsten Donnerstag vor der parlamentarischen Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) des Zürcher Kantonsrats vorsprechen. «Wir wollen die genaue Faktenlage klären und dazu möchten wir die beiden direkt befragen», so Portmann. Dabei handle es sich aber noch um keine Untersuchung.
Diese könnte die Aufsichtskommission einleiten, falls die Aussagen von Aeppli und Fischer weitere Fragen aufwerfen. «Momentan ist es noch kein Thema, dass wir selber aktiv werden», sagt Kommissionsmitglied Portmann. Doch auch wenn sich die ABG gegen eine Untersuchung entscheidet, ist eine solche noch nicht vom Tisch. Die SVP als Fraktion kann im Kantonsrat eine Untersuchung verlangen, genauso wie ein Bürger eine Aufsichtsbeschwerde einreichen kann.
Einsprache womöglich schon am Montag
Bei der SVP ist bereits klar, dass sie aktiv wird. Der Zürcher SVP-Fraktionschef Jürg Trachsel bestätigt die Aussage von Kantonalpräsident und Nationalrat Alfred Heer, dass die Partei eine Untersuchung verlangen wird. «In der medizinischen Fakultät liegt vieles im Argen und es ist nun an der Zeit, sie genauer zu durchleuchten», sagt Trachsel. Die SVP-Fraktion wolle entweder an der Kantonsratssitzung vom kommenden Montag oder in der Woche darauf ihren Antrag stellen. Es müsse so schnell wie möglich gehandelt werden.
Die Aufsichtskommission muss einen solchen Antrag zwar prüfen - es bleibt ihr aber überlassen, ob sie danach aktiv wird oder nicht.