David KleinMuslime mit Nazis verglichen – verurteilt
Ein Facebook-Eintrag ist dem Musiker David Klein zum Verhängnis geworden. Der Basler ist mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft aber nicht einverstanden und zieht es weiter.
Der Basler Musiker David Klein ist von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm verurteilt worden, zieht das Urteil jedoch weiter. Klein hatte vergangenes Jahr Muslime mit Nazis verglichen.
Ein Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft bestätigte am Sonntag Angaben der «NZZ am Sonntag» über die Verurteilung Kleins. Wie hoch die Strafe ausgefallen ist, war jedoch nicht zu erfahren. Das Strafgesetzbuch sieht für die Verletzung der Antirassismus-Strafnorm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Offizialdelikt
Rechtskräftig ist der Strafbefehl jedoch noch nicht. Klein hat ihn beim Basler Strafgericht angefochten. Grund für das Verfahren gegen Klein waren dessen abschätzige Äusserungen über Muslime auf seiner Facebook-Seite. «Muslime, die Nazis von heute», hiess es unter anderem auf Kleins Account.
Die Basler Muslim Kommission hatte gegen Klein Strafanzeige eingereicht und diese nach einer Entschuldigung des Musikers wieder zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft führte jedoch dennoch ein Strafverfahren durch, weil es sich um ein Offizialdelikt handelte.
Zuvor war Massimo Rocchi im Visier
Bevor Klein ins Visier der Justiz geriet, hatte er seinerseits den ebenfalls in Basel lebenden Kabarettisten Massimo Rocchi in Zürich wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm angezeigt. Auslöser war eine Aussage Rocchis im Schweizer Fernsehen SRF, die Klein als antisemitisch empfand. Das Verfahren gegen Rocchi ist laut «NZZ am Sonntag» noch nicht abgeschlossen. (sda)