Nach Autounfall – Philipp Müller verurteilt

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Fahrlässige KörperverletzungNach Autounfall – Philipp Müller verurteilt

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat Ex-FDP-Chef Philipp Müller wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

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FDP-Präsident Philipp Müller geriet im September 2015 mit seinem Auto in Lenzburg AG auf die Gegenfahrbahn.
Dabei kam es zu einer Kollision mit einer 17-jährigen Rollerfahrerin.
Diese erlitt schwere Verletzungen.
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FDP-Präsident Philipp Müller geriet im September 2015 mit seinem Auto in Lenzburg AG auf die Gegenfahrbahn.

kein Anbieter/Kapo AG

Die Untersuchung zum Verkehrsunfall, den Philipp Müller im September 2015 in Lenzburg verursacht hatte, ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat ihn wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung infolge mangelnder Aufmerksamkeit per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

«Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich dazu keine weiteren Äusserungen machen kann», kommentierte Philipp Müller das Urteil auf Anfrage von 20 Minuten.

Übermüdung

Der Politiker war im September 2015 mit einer Rollerfahrerin zusammengestossen. Er war mit seinem Auto in Lenzburg AG auf die Gegenfahrbahn geraten. Die 17-jährige Frau erlitt dabei schwere Beinverletzungen.

Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Beschuldigte an jenem späten Nachmittag seinen Personenwagen gelenkt hatte, obwohl er wegen einer ihm damals noch nicht bekannten Schlafapnoe übermüdet war, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Diese Übermüdung habe der Beschuldigte auf seiner Fahrt zwar nicht bewusst wahrgenommen. Er hätte sich dessen jedoch bewusst werden müssen, da während der Fahrt mehrere Male die Spurhalte- und Bremsassistenz tätig wurden.

Der Spurhalte-Assistent warnt den Fahrer eines Fahrzeuges vor dem Verlassen der Fahrspur auf einer Strasse. Die Systeme beobachten das Verhalten des Fahrers und werten aus, ob das Auto seine Spur mit oder ohne Einverständnis des Lenkers verlässt.

Dash-Cam ausgewertet

Zu ihren Erkenntnissen gelangte die Staatsanwaltschaft durch die Auswertung der im Auto von Müller angebrachten Dash-Cam. Diese Dash-Cam und ein aufgrund dieser Aufzeichnungen erstelltes verkehrstechnisches Gutachten trugen laut der Behörde viel zur Klärung dieses Verkehrsunfalls bei

Die schweren Verletzungen des Opfers machten mehrere Operationen und mehrmonatige stationäre Behandlungen und Rehabilitationen nötig und würden trotzdem teils bleibende Beschwerden hinterlassen, teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft weiter mit. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Müller hat vorsorglich Einsprache erhoben.

Unfall passierte mitten im Wahlkampf

Den Verdacht, dass er an Schlafapnoe leide, hatte Müller selber rund eineinhalb Monate nach dem Unfall und nach ersten Untersuchungen durch einen Facharzt in einem Interview mit dem «Blick» geäussert. Der Facharzt gehe davon aus, dass es aufgrund der Apnoe zu einem Sekundenschlaf gekommen sei, sagte Müller damals.

Müller befand sich damals mitten im Wahlkampf um den bisher von seiner Parteikollegin Christine Egerszegi gehaltenen Ständeratssitz. Danach sagte er vorläufig sämtliche Termine ab.

Müller hatte sich fit gefühlt

Müller nahm einen Tag nach dem Unfall persönlich Stellung. Er bedaure den Unfall sehr und hoffe auf eine möglichst schnelle und komplette Genesung der jungen Frau, schrieb Müller. Seine Gedanken seien bei ihr und er wünsche ihr «von Herzen» gute Besserung.

«Auch für mich persönlich sind die Resultate der Unfalluntersuchung wichtig», schrieb Müller. Ein Alkoholtest am Unfallort habe einen Wert von 0,00 Promille ergeben. Zudem habe er während der Fahrt nicht telefoniert oder anderweitig sein Handy bedient - dies sei auch durch eine erste Handy-Kontrolle der Polizei bestätigt worden.

Er sei nicht abgelenkt gewesen, und habe sich vor und während der Fahrt fit gefühlt. Gemäss den heutigen Erkenntnissen lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass er zu schnell gefahren sei.

Beim ersten Wahlgang der Aargauer Ständeratswahlen rund einen Monat später lag Müller nur an dritter Stelle hinter der gewählten Pascale Bruderer (SP) sowie hinter Hansjörg Knecht (SVP). Im zweiten Wahlgang konnte Müller Knecht um 10'000 Stimmen distanzieren und seiner Partei den Ständeratssitz verteidigen.

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