Neues GesetzNur so können Sie noch legal vor Blitzern warnen
Radarwarnungen via Radio oder über Spezialgeräte im Auto sind längst verboten, ab Januar ist das Gesetz noch strenger. Wer andere noch warnen will, hat kaum mehr Möglichkeiten.

Niemand tappt gerne in eine Radarfalle. Aber darf man seine Mitmenschen auch davon warnen?
Ab dem neuen Jahr weht auf den Schweizer Strassen ein rauerer Wind: Im Massnahmenpaket «Via Sicura», das ab 1. Januar 2013 gestaffelt in Kraft gesetzt wird, heisst es unter anderem, dass «mit Busse bestraft wird, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt oder eine entgeltliche Dienstleistung anbietet, mit der vor solchen
Kontrollen gewarnt wird».
Was bedeutet dies konkret? Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit, legal vor Blitzkästen zu warnen? 20 Minuten Online gibt Ihnen einen Überblick.
Per Radio: Auf den Frequenzen der Privatradios hörte man früher regelmässig Meldungen im Stil von «Achtung: Blitzkasten auf der A3 zwischen Horgen und Wädenswil». Im Jahr 2008 hat das Bundesamt für Kommunikation den Stecker gezogen, die Radios dürfen solche Hinweise nicht mehr senden.
Gerät im Auto: Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz dürfen im Auto «Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren oder stören […] nicht mitgeführt werden». Wie das Bundesgericht 2010 entschieden hat, sind auch Meldungen verboten, die die Autofahrer via Handy-Lautsprecher erreichen. Eine Westschweizer Firma, die ein entsprechendes System vertrieb, wurde gebüsst.
SMS-Dienste oder Smartphone-Apps: Sie fallen unter die neue Gesetzesbestimmung, weil für die Dienstleistung Geld verlangt wird. Kurz: Ab Januar 2013 sind Dienste wie die Radar-Info-Zentrale verboten.
Facebook oder Webseiten: Dieser Punkt ist besonders umstritten. Ist ein Radarhinweis, den man auf der eigenen Facebook-Pinnwand publiziert, öffentlich? Was gilt für eine geschlossene Gruppe? «Die Rechtslage ist unklar», sagt der auf Internetfragen spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger, «dies werden eines Tages die Gerichte entscheiden müssen.»
Lichthupe: Laut Thomas Rohrbach, Mediensprecher beim Bundesamt für Strassen (ASTRA), ist das Lichthupen als Hinweis auf einen Blitzkasten verboten – aber nicht wegen der bevorstehenden Radarkontrolle, sondern wegen «missbräuchlicher Verwendung von Warnsignalen».
Mund-Propaganda: Wer seiner Frau oder dem Arbeitskollegen ein SMS schickt oder kurz anruft, um vor einer Radarkontrolle zu warnen, macht sich ausdrücklich nicht strafbar. Astra-Sprecher Rohrbach: «Das Handy hinter dem Steuer zu bedienen, ist aber logischerweise verboten.»