Piratenpartei verlangt Abbruch der Wahlen

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«Einseitige Parteienwerbung»Piratenpartei verlangt Abbruch der Wahlen

Aus Sicht der Piratenpartei Schweiz ist die Anleitung zu den Nationalratswahlen rechtswidrig. Das Bundesgericht solle deshalb die Wahl neu ansetzen.

kko
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kko
Die aktuelle Wahlanleitung ist der Partei ein Dorn im Auge: Wahlplakat der Piratenpartei Schweiz in Bern. (22. September 2015)

Die aktuelle Wahlanleitung ist der Partei ein Dorn im Auge: Wahlplakat der Piratenpartei Schweiz in Bern. (22. September 2015)

Die Piratenpartei Schweiz wehrt sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen die aus ihrer Sicht «einseitige Parteienwerbung» in der Wahlanleitung für die Nationalratswahl. Die Partei fordert, dass die Wahl vom kommenden Sonntag abgebrochen und neu angesetzt wird.

Die Piratenpartei stellt eventualiter den Antrag, dass das Bundesgericht die «Selbstporträts der Parteien» in der von der Bundeskanzlei erstellten Wahlanleitung als rechtswidrig erklärt. Das teilte die Piratenpartei Schweiz am Montag mit.

Mit der Beschwerde reagierte die Partei auf die Tatsache, dass der Aargauer Regierungsrat auf die Beschwerde gegen die Wahlanleitung nicht eingetreten war. Der Aargau sei für den beanstandeten angeblichen Mangel in der Broschüre der Bundeskanzlei nicht zuständig, heisst es im Entscheid des Regierungsrates. Der Beschluss des Regierungsrates liegt der Nachrichtenagentur sda vor.

Die Piratenpartei hatte Anfang Oktober auch Beschwerden in den Kantonen Zürich, Bern und Zug eingereicht. Von diesen Kantonen habe man noch keine Entscheide erhalten, sagte Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz, auf Anfrage.

Im Parlament vertretene Parteien aufgeführt

Ein Dorn im Auge ist der Piratenpartei die «Wahlanleitung». Die Kantone stellten diese Broschüre gemeinsam mit den Wahllisten und allenfalls zusammen mit Werbematerial der Parteien den Wählerinnen und Wählern zu.

Die Anleitung der Bundeskanzlei enthält «Selbstporträts der Parteien» SVP, SP, FDP, CVP, Grüne, GLP, BDP, EVP, Lega dei Ticinesi, CSP Obwalden und MCG. Diese Parteien sind im Nationalrat vertreten. Nicht erwähnt ist die Piratenpartei.

Im Wahlkampf müssten alle Parteien absolut gleich behandelt werden, fordert die Piratenpartei. Anders als bei Sachabstimmungen komme den Behörden bei Wahlen keine Beratungsfunktion zu. Es sei zu verhindern, dass sich der Staat im Wahlkampf auch nur indirekt in den Dienst parteiischer Interesse stelle.

Die Bundeskanzlei habe durch die Publikation der Selbstporträts «direkt in den Wahlkampf eingegriffen», heisst es in der Beschwerde an das Bundesgericht. Sie habe dies entgegen den gesetzlichen Vorschriften ausschliesslich zugunsten der bereits im Nationalrat vertretenen Parteien getan. (kko/sda)

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