Nyon VDPolizei hindert gutherzige Passantin am Spenden
Eine Frau wollte einem Obdachlosen einen Kaffee und ein Gipfeli geben. Die Polizisten, die den Mann in diesem Moment kontrollierten, verhinderten das.
Eine Leser-Reporterin hat einem obdachlosen Mann einen Milchkaffee und ein Gipfeli gekauft. Sie sei dem älteren Mann zufällig auf der Strasse in Nyon VD begegnet. «Er sah sehr bedürftig aus», so die Leser-Reporterin. Sie wollte deshalb eine gute Tat vollbringen und dem Mann in diesen kalten Tagen etwas geben.
Als sie mit Kaffee und Gipfeli in der Hand aus dem Laden kam, habe sie gesehen, wie die Polizei neben dem Obdachlosen stand. «Ich bin auf den Mann zugegangen und habe ihm den Kaffee-Becher hingehalten», so die Frau. Doch einer der Beamten habe das verhindert. Als sie nach einer Erklärung gefragt habe, habe der Polizist entgegnet, dass Betteln verboten sei und man auch bestraft werden könne, wenn man etwas spende.
Spenden ist nicht strafbar
Bei der Stadtpolizei heisst es, dass die Beamten eine Kontrolle durchgeführt haben. In eine solche Kontrolle dürften sich Zivilpersonen nicht einmischen. Die Spende von Geld oder Verpflegung sei aber nicht strafbar. Einzig das Betteln an und für sich sei verboten.
«Hätte man mir gesagt, dass es sich um eine Kontrolle handelt, wäre ich ohne Diskussion weitergegangen», so die Leser-Reporterin. Aber man habe ihr wiederholt gesagt, dass sie sich falsch verhalte und sich ausweisen müsse.