Polizei suchte auch Müller - wegen Suizidgefahr

Aktualisiert

Geri-GatePolizei suchte auch Müller - wegen Suizidgefahr

Die Aargauer Regierung macht neue Details um die Geri-Müller-Affäre publik: Weil Suizidverdacht bestand, hat die Polizei auch nach dem Grünen-Politiker gesucht.

Die Affäre um den Badener Stadtammann Geri Müller und seine Nacktselfies ist jetzt ganz oben in der Aargauer Kantonspolitik angekommen. In einer am Freitag veröffentlichten Interpellationsantwort beschreibt die Aargauer Regierung detailliert den Ablauf jener Nacht des 13./14. August, welche die Affäre schliesslich ins Rollen brachte.

Der Grossteil der Geschichte über die Reise von Müllers Berner Chat-Freundin nach Baden und den Einsatz der Aargauer Polizei ist inzwischen bekannt. Dennoch finden sich in der offiziellen Regierungsantwort auf einen SVP-Vorstoss einige pikante Details.

Es war nicht nur Geri Müller, der glaubte, seine Chat-Freundin könnte sich etwas antun, sondern auch umgekehrt. Frau Z. habe mehrfach die Befürchtung geäussert, dass sich Herr Müller etwas antun könnte, sollten die intimen Inhalte über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen, heisst es in der Regierungsantwort.

Diese Aussage der Chat-Freundin löste dann ihrerseits einen weiteren Polizeieinsatz aus. Die Kantonspolizei habe deshalb versucht, mit Geri Müller Kontakt aufzunehmen. Zudem habe die Polizei auch abklären wollen, ob Müller einen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin erreichen wolle.

Müller die ganze Nacht unauffindbar

Doch Geri Müller blieb in dieser Nacht unauffindbar. Trotz mehrmaliger Versuche, ihn telefonisch zu erreichen sowie einer Kontrolle am Wohnort konnte er im Verlaufe der Nacht nicht kontaktiert werden, heisst es in der Interpellationsantwort.

Erst am folgenden Tag, bei einer Besprechung von Müller mit der Kantonspolizei in einer anderen Sache, habe man den Badener Stadtammann auf die Ereignisse der vorangegangenen Nacht ansprechen können.

Dabei habe geklärt werden können, dass Müller wohlauf war, offensichtlich keine Suizidabsichten hegte und zum damaligen Zeitpunkt auch keinen Strafantrag gegen seine Chat-Freundin einreichen wollte. Doch Müller entschied dann im Verlauf des Tages anders und reichte bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige gegen seine Chat-Freundin ein.

Inhalt des Mobiltelefons gezeigt

Die Regierung beteuert in ihrer Antwort auf entsprechende Fragen mehrfach, dass die Kantonspolizei bei ihren Einsätzen in jener Nacht im Rahmen des rechtlichen Rahmens gehandelt habe. Die Polizei habe weder das Mobiltelefon der Chat-Freundin noch dasjenige von Geri Müller kontrolliert, um die Relevanz der Gefährdungsmeldung abzuklären, schreibt die Regierung.

Die Chat-Freundin habe jedoch in jener Nacht in Baden, auf dem Weg vom Anhalteort zum Posten der Kantonspolizei und im Verlauf der Befragungen unaufgefordert den beteiligten Polizisten Inhalte ihres Mobiltelefons präsentiert. (sda)

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