Adressänderung sperrenPost soll nicht an Datenschutz verdienen
Wer umzieht, beschert der Post ein gutes Geschäft. Wer nicht will, dass seine neue Adresse weitergegeben wird, muss zahlen. Das will der Datenschützer ändern.

Die Post verdient Geld mit den Adressänderungen - und mit der Sperrung der Adressdaten: Der Datenschützer will das Recht auf die eigenen Daten kostenlos machen.
Die Weitergabe von Adressdaten auf verschlungenen Wegen sorgt für rote Köpfe. Der Eidgenössische Datenschützer hat bei der Wirtschaftsauskunft Moneyhouse.ch interveniert, weil dort teilweise gesperrte Privatadressen einsehbar waren. Inzwischen ist die Personensuche deaktiviert. Doch in diesem Zusammenhang ist inzwischen auch die Post in ein schiefes Licht geraten, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Denn diese gibt bei einem Umzug die Adressänderungen an Geschäftskunden weiter, darunter auch Adresshändler, die bereits im Besitz der alten Adressen sind. Wie Post-Sprecher Mariano Masserini sagt, dürfen ihre Kunden die Adressen laut Geschäftsbedingungen nicht weiterverkaufen. Dank eines juristischen Kniffs geschieht dies jedoch trotzdem, schreibt der «Tages-Anzeiger».
Welche Rolle die Post beim grossen Geschäft mit personenbezogenen Daten spielt, sei nicht klar, sagt Janine Jakob vom Konsumentenschutz. Dies ist auch bei Moneyhouse.ch der Fall. Der Datenschutzbeauftragte klärt nun ab, woher die dortigen Adressdaten stammen, wie er auf Anfrage sagt. Dabei werde sich auch zeigen, ob die Post gegen Datenschutzbestimmungen verstossen hat. Der aktuelle Fall hat auch die Post aufgeschreckt. «Wir klären derzeit ab, was an den Vorwürfen im Zusammenhang mit Moneyhouse.ch dran ist», sagt Masserini. Er betont, dass die Post keine Adressen verkaufe, sondern nur beim Kunden bereits vorhandene aktualisiere.
Unklarer Verdienst
Für einen guten Verdienst reicht die Aktualisierung der Adressdaten bereits. Wie viel die Post mit dieser Dienstleistung für Geschäftskunden einnimmt, will sie nicht sagen. Das Jahresabo inklusive 50 Adressänderungen beläuft sich auf 150 Franken; jede weitere Adresse kostet gemäss Preisliste 1.30 Franken. Bei Grosskunden mit mehreren Zehntausend Adressen kommt schnell ein sechsstelliger Betrag zusammen. Ein gutes Geschäft, denn die Kosten der Post für Adressänderung und Weiterleitung sind mit den Gebühren der Umziehenden bereits gedeckt.
Wer seine Adressdaten vor einem Weiterverkauf schützen will, kann dies tun – bezahlt aber dafür: Seit Anfang April 30 Franken statt bisher 15 Franken. Zusammen mit der Gebühr für die Weiterleitung hat der Preisüberwacher die Erhöhung abgesegnet. Doch dass die Postkunden bei einer Adressänderung bezahlen müssen, damit die Post ihre Daten nicht weitergibt, kritisiert der Konsumentenschutz. Dies sei aus datenschutzrechtlicher Sicht stossend, sagt Jakob. «Derzeit muss man bezahlen, um das Recht an den eigenen Daten wahren zu können.»
Datenschützer will Änderung
Bereits im Visier ist diese Gebühr beim Datenschutzbeauftragen Hanspeter Thür. «Ich finde es nicht haltbar, dass bezahlen muss, wer nicht will, dass seine Adresse gehandelt wird», sagt er. Derzeit liege die Gebühr noch in der Kompetenz der Post. Doch er hat im Zusammenhang mit der Revision der Postverordnung, über die der Bundesrat nach den Sommerferien befindet, seine Vorbehalte gegen die aktuelle Regelung angemeldet. Die Post sieht den Zuschlag durch höhere Kosten gerechtfertigt, wie Sprecher Masserini sagt. Schicken die Geschäftskunden dank der Adressaktualisierung ihre Briefe direkt an die neue Adresse, fallen bei der Post Weiterleitungen weg, die Kosten verursachen. «Die Post kann so Geld sparen und die Qualität der Zustellung gewährleisten.»