«Grob fahrlässig»Postauto-Chauffeur spielt während Fahrt mit Handy
Anstatt sich voll auf die Strasse zu konzentrieren, griff ein Postauto-Chauffeur während der Fahrt zum Smartphone. Postauto Schweiz leitet ein disziplinarisches Verfahren ein.

Nicht immer ist der Blick von Buschauffeuren auf die Strasse gerichtet. So auch bei diesem Postauto-Fahrer.
Leser-ReporterLeserin Larissa Meier rieb sich die Augen, als sie vor einigen Tagen im Postauto sass: Während der Fahrt auf der Linie Bremgarten–Mellingen–Baden bediente der Chauffeur sein Smartphone – und das frühmorgens zur Stosszeit. Immer wieder sei sein Blick dabei von der Strasse abgekommen und auf den Bildschirm gewandert. «Das ist grob fahrlässiges Verhalten und darf bei einem Berufsfahrer keinesfalls toleriert werden», sagt Meier.
Die Leserin beschwerte sich nach dem Vorfall schriftlich bei der Postauto Schweiz AG – und erhielt nach zehn Tagen eine Antwort. Man habe die Beanstandung umgehend an die entsprechende Betriebsstelle gesendet, schreibt das Unternehmen. Und: «Mit dem betroffenen Fahrer wurde ein Gespräch geführt.» Weitere Angaben dürfe man «aus Gründen des Datenschutzes» nicht machen.
Kündigung im Wiederholungsfall
Gegenüber 20 Minuten wird Postauto deutlicher. Ein Verhalten wie dasjenige des betroffenen Fahrers werde nicht akzeptiert. «Wir überprüfen dies und leiten ein disziplinarisches Verfahren ein», kündigt Sprecher Urs Bloch an. Sicherheit im Fahrdienst habe bei Postauto höchste Priorität.
In der Vergangenheit sei es bei Postauto vereinzelt vorgekommen, dass Chauffeure während des Fahrens telefoniert oder Nachrichten gelesen hätten, sagt Bloch. Bei einem Verdacht müsse das Verschulden des Fahrers aber zweifelsfrei nachgewiesen werden. «Jeder Fahrer und jede Fahrerin hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Hat sich der Verdacht erhärtet, kommt es mindestens zu einer Mahnung», so Bloch.
Im Wiederholungsfall bleibt es nicht dabei. «Bei nachweislich fahrlässigem Verhalten oder erneutem Verstoss gegen unsere Vorgaben erfolgt die Kündigung», stellt Bloch klar. In einzelnen Fällen seien solche bereits ausgesprochen worden, weil Chauffeure während der Fahrt das Handy benutzten.
Null Toleranz bei VBZ
Insgesamt komme dies aber «äusserst selten» vor, wie Bloch betont. «Unsere rund 700 Fahrerinnen und Fahrer in der Region Nordschweiz sind bezüglich Sicherheit sensibilisiert und werden regelmässig geschult.»
Dennoch: Ein Einzelfall ist der Postauto-Chauffeur nicht. In den letzten zwölf Monaten haben etwa die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) drei ihrer Chauffeure entlassen, die während der Fahrt ein Smartphone oder Tablet bedient hatten.
Ein Chauffeur der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland hantierte während der Fahrt mit einem Tablet.
Ein Chauffeur eines gut gefüllten VZO-Busses im Zürcher Oberland hatte während der Fahrt ein Tablet auf dem Schoss.
In Basel wurden ebenfalls schon Verfahren gegen Tramchauffeure eingeleitet. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt werde, erhalte eine Kündigungsandrohung, heisst es bei den Basler Verkehrsbetrieben.
Ähnlich tönt es auch in Bern. Auch dort hat das Benutzen von Handys oder Tablets während der Fahrt Konsequenzen, aber erst im Wiederholungsfall. Eine Ausnahme bilden besonders schwerwiegende Fälle.