Bahnhof Zürich Stadelhofen«Die SBB hat uns nicht das Rauchen zu verbieten»
Ein GLP-Lokalpolitiker wehrt sich gegen das Rauchverbot an Bahnhöfen. Die SBB solle sich um den Transport kümmern und nicht als Moralapostel aufspielen.
Das Rauchverbot, das die SBB unter anderem am Bahnhof Stadelhofen zurzeit testet, bringt GLP-Politiker Dietrich Weidmann auf die Palme. Video: B. Zanni
Brav drücken die Pendler am Bahnhof Zürich Stadelhofen im Aschenbecher vor der blauen Linie ihre Zigaretten aus. Dietrich Weidmann greift sofort ein. «Dieses Verbot ist nicht gültig. Sie dürfen rauchen, wo sie wollen», schärft er den verdutzten Rauchern ein. Der GLP-Politiker und Gemeinderatskandidat aus Uster ZH ist selbst überzeugter Nichtraucher. Trotzig meint er: «Dieses Verbot wäre geradezu ein Grund, mit dem Rauchen anzufangen.» Die SBB beeinträchtige die persönlichen Freiheitsrechte jedes Bürgers.
Derart in Rage bringt den GLP-Politiker aus Uster ein Pilotprojekt der SBB. Seit dem 1. Februar 2018 ist Qualmen an den Bahnhöfen Stadelhofen, Basel, Bellinzona, Chur, Neuchâtel und Nyon verboten. Am Bahnhof Stadelhofen etwa gilt das Verbot für das Gebäude, die Perrons und deren Zugänge sowie das Untergeschoss.
«SBB soll nicht als Moralapostel auftreten»
«Die SBB hat uns nicht das Rauchen zu verbieten», wettert Weidmann. Sie solle sich gefälligst um ihr Transportgeschäft kümmern und nicht damit beginnen, als Volksgesundheitsguru oder Moralapostel aufzutreten. Rauchverbote in den Unterführungen und geschlossenen Räumen seien im Sinne des Passivraucherschutzes absolut in Ordnung und verfügten auch über eine Rechtsgrundlage. «Aber die nun verhängten Rauchverbote unter freiem Himmel und teilweise sogar auf dem öffentlichen Grund der Stadt Zürich gehen definitiv zu weit.»
Laut Weidmann hat die SBB rechtliche Grenzen überschritten. Am Mittwoch reichte er beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen die SBB ein. Damit klagt er gegen das «eigenmächtig von den SBB im Gebiet des Bahnhofs Stadelhofens verhängte Rauchverbot». Er fordert eine superprovisorische Verfügung. Die Behörde und das Gericht sollten das Rauchverbot sowie alle widerrechtlich angebrachten Installationen vorläufig aufheben.
SBB: «Rauchfreie Zonen haben positiven Einfluss auf die Sicherheit»
An der SBB prallt die drohende Klage ab. Die SBB führe ausschliesslich auf SBB-Grund einen Praxistest mit erweiterten rauchfreien Zonen durch, sagt Sprecher Reto Schärli. «Reisende, die sich nicht an die neue Regelung halten, werden höflich angesprochen. Dafür braucht es keine richterliche Verfügung.» Rechtsanwalt Thilo Pachmann bestätigt, dass Besitzer auf ihrem Grund «in den Schranken der Rechtsordnung verbieten und erlauben können, was sie wollen». Anders verhalte es sich, wenn Bussen verteilt werden. «Dafür muss der Eigentümer bei einem Gericht zuerst eine entsprechende Verfügung erwirken.»
Den Vorwurf, die SBB trete als Volksgesundheitsguru oder Moralapostel auf, kommentiert die SBB nicht direkt. «Rauchfreie Zonen im Bahnhof haben einen positiven Einfluss auf die Sicherheit und Sauberkeit und somit auf die Aufenthaltsqualität für die Kundinnen und Kunden», sagt Reto Schärli. Zigarettenstummel würden oft nicht korrekt in den zur Verfügung stehenden Aschenbechern entsorgt, sondern landeten im Gleisfeld oder auf den Perrons. «Dies stellt für die Kunden eine gefühlte Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität dar und belastet die Umwelt.»
«Wenn nötig, ziehe ich bis vor Bundesgericht»
Laut Schärli will die SBB mit dem Test herausfinden, ob eine Änderung der Raucherregelung Sinn macht. «Dazu befragen wir Kunden aktiv und nehmen auch Meinungsäusserungen wie jene von Herrn Weidmann gerne entgegen.»
Dietrich Weidmann lassen diese Umstände kalt. «Wer das Recht hat, sich auf einem solch zentralen öffentlichen Punkt wie den SBB-Grundstücken zu bewegen, soll dort auch rauchen können. Sonst verbieten sie mir morgen, einen Hut zu tragen.» Und dafür gehe er weit: «Wenn nötig, ziehe ich den Fall bis vor Bundesgericht.»