ZusatzversicherungMit Hypnose-Therapie «im grossen Stil» sparen
Durch Hypnose könnten Gesundheitskosten «im grossen Stil» gespart werden, sagt SVP-Nationalrat Bruno Walliser. Er selbst habe gute Erfahrungen gemacht.
Ayurveda-Massage, Akupunktur oder chinesische Ernährungstherapie: Diese alternativen Behandlungsmethoden können über die Zusatzversicherung abgerechnet werden, sofern sie von diplomierten Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Nicht dabei ist die Hypnose (siehe Box). Nur einzelne Kassen übernehmen freiwillig die Kosten. Für SVP-Nationalrat Bruno Walliser ist das ein Missstand: Er will vom Bundesrat in einer Anfrage wissen, wie er die Hypnose-Therapie in die Zusatzversicherung aufzunehmen gedenke.
«Die Hypnosetherapie kann bei Leiden mit psychischem Anteil Linderung verschaffen oder sie ganz zum Verschwinden bringen – in der Regel mit wenigen Sitzungen», sagt Walliser. Dabei verweist er auf eigene Erfahrungen: Aufgrund einer chronischen Krankheit habe er sich mit Hypnose behandeln lassen. Bei seiner letzten Operation habe er sich dann deutlich schneller erholt als bei früheren Eingriffen.
Pro Patient 25'000 Franken gespart
Walliser rechnet damit, dass mit der Kombination von Schulmedizin und Hypnose «Kosten im grossen Stil» gespart werden könnten. Er nennt dazu Zahlen des Schweizer Hypnose-Ausbildners Hansruedi Wipf: Werden etwa Brandverletzte mit Hypnose behandelt, sinken die Behandlungskosten pro Patient um 25'000 Franken. Für Deutschland hat die Technische Universität Braunschweig im Jahr 2013 errechnet, dass etwa im Fall von Angststörungen eine Heilungsrate durch Hypnose von 78 Prozent bestehe und Kosten von 12 Millionen Euro gespart würden.
«Ich bin überzeugt, dass es wirkt, auch wenn es nur der Glaube daran ist», sagt Walliser. Mit Blick auf die explodierenden Gesundheitskosten sei es nötig, die Hypnose in den Leistungskatalog der Zusatzversicherung aufzunehmen. Wenn der Bundesrat diesen Schritt nicht geplant habe, werde er einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
Hypnotiseure wollen Wirksamkeit mit Studien beweisen
Unterstützung erhält SVP-Walliser von Patrick Meyenberger, Präsident des Berufsverbands Hypnosetherapie. Sein Verband führt derzeit verschiedene Studien durch, um die Wirksamkeit von Hypnose wissenschaftlich zu untermauern. Richtig angewendet, könnten die Kosten massiv gesenkt werden, sagt Meyenberger, der in Wil als Zahnarzt praktiziert.
Wenn man davon ausgehe, dass bis zu neun Prozent der Schweizer sich aus Angst vor dem Zahnarzt nicht behandeln liessen, könne man sich die Folgeschäden und -kosten ausmalen. Sobald man wissenschaftliche Daten habe, die zeigten, welche Hypnosearten wie wirkten, solle die Therapie auch in die Grundversicherung aufgenommen werden.
Dagegen wehrt sich CVP-Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel. Denkbar sei die Aufnahme in die Zusatzversicherung oder in einem integrierten Versorgungsnetz, da es problematisch sei, in die Grundversicherung unbegrenzt neue Leistungen zu packen. «In einem gesteuerten System ist es aber denkbar, die Hypnose durch Therapeuten durchführen zu lassen.»
«Wissenschaftlicher Nachweis nicht erbracht»
Eine Krankenkasse, die in ihrer Liste der anerkannten Therapieformen die Hypnose für die Grund- sowie Zusatzversicherung bisher ausschliesst, ist die Visana. Auf Anfrage begründet Sprecher David Müller: «Bislang konnte der wissenschaftliche Nachweis über die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Hypnosetherapie nicht einwandfrei erbracht werden.»
In der Zusatzversicherung könne man nicht sämtliche möglichen Therapieformen berücksichtigen, «da dies unweigerlich die Prämien unserer Komplementärversicherung erhöhen würde». Über die Aufnahme einer neuen Tarifposition entscheiden die Versicherer sowie die Berufsorganisationen der Komplementärmedizin vierteljährlich.
Vergütung nur mit Arzttitel
Zwar übernehmen die Krankenkassen die Hypnose wie andere komplementärmedizinische Behandlungen in der Grundversicherung, sobald der Therapeut über einen Arzttitel verfügt. Wer jedoch zu einem Therapeuten ohne Titel geht, muss die Rechnung selber zahlen. Und bei Hypnosetherapien bei einer Person ohne Arzttitel ist auch die Abrechnung über die Zusatzversicherung nicht möglich.