Schulen dürfen Muslime zu Händedruck zwingen

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Affäre in Therwil BLSchulen dürfen Muslime zu Händedruck zwingen

Die Baselbieter Behörden sprechen in der Affäre von Therwil BL ein Machtwort: Schulen dürfen einen Händedruck einfordern.

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Imam I.S., Vater der beiden Therwiler Handschlag-Verweigerer, in der König-Faysal-Moschee in Basel.
Die Handschlag-Verweigerer A. und N. in der Basler König-Faysal-Moschee, wo ihr Vater als Imam amtet.
Die Minderjährige Tochter B. ist aus dem strengen Elternhaus in ein Frauenhaus geflohen: Zwei Studentinnen beim Lernen an der Universität Zürich.
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Imam I.S., Vater der beiden Therwiler Handschlag-Verweigerer, in der König-Faysal-Moschee in Basel.

kein Anbieter/Jürgen Endres

Schulen dürfen Schüler zum Händedruck verpflichten. Zu diesem Schluss kommt eine Rechtsprüfung der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD). Religionsfreiheit gelte nicht als Entschuldigung, um den Handschlag zur Begrüssung zu verweigern. Denn dadurch würden im Gegensatz zum Kopftuchtragen auch andere Personen in eine religiöse Handlung einbezogen. Laut dem Gutachten überwiege das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung der Geschlechter und Integration von Ausländern. «Die Schulen aber dürfen selber entscheiden, ob sie den Händedruck einfordern wollen», sagt BKSD-Sprecherin Deborah Murith.

Grund für das Einschreiten des BKSD ist der Fall von zwei muslimischen Schülern, die an der Sekundarschule Känelmatt in Therwil Lehrerinnen aus religiösen Gründen nicht berühren wollten. Der Fall sorgte Anfang April landesweit für Schlagzeilen. «Die Schule kam auf uns zu und bat uns um Hilfe», so Murith. Nun ist klar: Die im Bildungsgesetz verankerten Sanktionen dürfen von Schulen auch in Fragen der Religionsfreiheit angewandt werden.

Busse bis zu 5000 Franken

Der Händedruck kann durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden, wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind heute den Leiterinnen und Leitern der Baselbieter Volksschulen mitgeteilt hat. Verweigern sie den Händedruck weiter, müssen die Erziehungsberechtigten mit Sanktionen rechnen. Sie können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5000 Franken gebüsst werden.

Gleichzeitig können auch Disziplinarmassnahmen gegen die Schülerinnen und Schüler ergriffen werden. Diese müssen laut der BKSD «erzieherisch wirken, geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein». Möglich seien etwa eine mündliche Mahnung, eine Aussprache mit den Eltern oder ein schriftlicher Verweis gegenüber den Erziehungsberechtigten.

Verwarnung vom Migrationsamt

Die Behörden wollen besser zusammenarbeiten. Künftig soll es eine Meldepflicht für Schulen geben. «Wenn nicht-integrationsförderndes Verhalten beobachtet wird, muss das Amt für Migration informiert werden», erklärt Adrian Baumgartner, Sprecher der Sicherheitsdirektion (SID). Dieses könne nach Prüfung des Falles Massnahmen des Ausländerrechts anwenden. Diese würden von Verwarnungen bis zum Entzug der Niederlassungsbewilligung reichen. Doch dafür seien die Hürden sehr hoch, so Baumgartner.

Das Amt für Migration hatte nach Befragung sämtlicher Familienmitglieder der Handschlag-Verweigerer für eine Person eine solche Verwarnung wegen Gewaltverherrlichung in den Social Media ausgesprochen. Was dies für das derzeit sistierte Einbürgerungsgesuch bedeutet, unterliegt dem Amtsgeheimnis.

Schule erleichtert

Die Sekundarschule Therwil, welche wegen der Affäre über die Landesgrenze hinaus bekannt wurde, ist erfreut, dass nun Klarheit herrscht. Auf ihrer Homepage schreibt sie: «Die Sekundarschule Therwil ist erleichtert, dass das Ergebnis der BKSD vorliegt und sie nun Klarheit für das weitere Vorgehen hat. Sie wird die Zwischenlösung mit den Schülern aufheben und hat diesen Entscheid der Familie bereits kürzlich mitgeteilt.» (mch/sda)

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