Schweiz lässt illegale Downloader laufen

Aktualisiert

Anpassung des UrheberrechtsSchweiz lässt illegale Downloader laufen

Der Bundesrat will das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter anpassen. Was sich genau ändern wird, steht noch nicht fest. Klar ist nur: Eine allgemeine Internetabgabe wird es nicht geben.

Die Positon des Konsumenten soll sich nicht verschlechtern.

Die Positon des Konsumenten soll sich nicht verschlechtern.

Ziel der Gesetzesrevision ist es, die Situation für die Kulturschaffenden zu verbessern, ohne die Position der Konsumentinnen und Konsumenten zu verschlechtern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) will bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten, wie es am Freitag mitteilte.

Dabei wird es sich zum einen auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe AGUR12 stützen. Zum anderen will das Departement Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe der Verwaltung berücksichtigen, die derzeit die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern prüft.

Keine Internetabgabe

Bereits beschlossen hat der Bundesrat, dass er auf eine allgemeine Internetabgabe verzichten will, die alle Nutzungen im Internet abdecken würde. Eine solche würde gegen internationale Verträge verstossen, schreibt das EJPD. Auch die Kulturschaffenden, Produzenten und Konsumenten der Arbeitsgruppe AGUR12 hatten eine Kultur-Flatrate abgelehnt.

Fest steht weiter, dass das Herunterladen von geschützten Werken zu privaten Zwecken zulässig bleiben soll, während das Hochladen zur weiteren Verbreitung illegal ist. Wer für den Eigengebrauch Musik oder Filme aus illegaler Quelle herunterlädt, muss also auch künftig nicht mit einer Busse rechnen. Dies entspricht ebenfalls der Haltung der AGUR12.

Identität der Nutzer melden

Die Arbeitsgruppe möchte Nutzer aber dennoch stärker in die Verantwortung nehmen. Wer über eine Tauschbörse seine Musiksammlung teilt, soll nach ihrem Willen vermehrt rechtlich verfolgt werden. Im Visier hat AGUR12 sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Provider die fehlbaren Konsumenten auf die möglichen Folgen ihres Handelns hinweisen müssen. Dauert der schwerwiegende Rechtsverstoss an, soll der Provider dem Rechtsinhaber die Identität bekannt geben, damit dieser seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.

Ansatz vertieft prüfen

Hier will der Bundesrat die Stossrichtung «grundsätzlich weiter verfolgen», den Ansatz aber noch vertieft prüfen lassen. Dabei will er unter anderem klären, was unter «schwerwiegenden Verstössen» zu verstehen ist, in welcher Form die Hinweise erfolgen können und wie das Verfahren zur Herausgabe der Identität ausgestaltet werden könnte. Der Bundesrat hält fest, er wolle dem Datenschutz und den Rechtsweggarantien bei der Revision grosse Beachtung schenken.

Prüfen will das EJPD weiter eine Beschränkung der Leerträgervergütung auf Nutzungen, die nicht schon vom Vertrag mit einer legalen Plattform abgedeckt sind. Dies soll Doppelzahlungen vermeiden.

Zugang sperren

Um illegalen Angeboten einen Riegel zu schieben, schlug die Arbeitsgruppe auch strengere Regeln für Provider vor. Betroffen wären zum einen Hosting Provider, also Anbieter von Inhalten. Auf Anzeige hin sollen sie unerlaubt hochgeladene Inhalte entfernen müssen.

Zum anderen wären Access Provider betroffen, also Zugangsanbieter wie die Swisscom. Sie sollen in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen sperren. Zu diesem Vorschlag hat sich der Bundesrat am Freitag nicht geäussert.

Wende im Bundesrat

Noch vor kurzem hatte der Bundesrat keinen Handlungsbedarf gesehen. In einem Bericht von 2011 räumte er zwar ein, dass das Internet die Nutzung von Musik und Filmen fundamental verändert hat. Er befand jedoch, dies wirke sich nicht nachteilig auf das kulturelle Schaffen aus. Statt für CDs zahlten die Konsumenten einfach vermehrt für Konzerte oder Merchandising.

Die Kulturschaffenden, welchen wegen Gratis-Downloads im Internet zunehmend Einnahmen entgingen, reagierten empört darauf. Es sei an der Zeit, dass für die digitale Welt Regeln und Durchsetzungsinstrumente geschaffen würden, die in der analogen Welt selbstverständlich seien, monierten sie.

In der Folge setzte Justizministerin Simonetta Sommaruga die Arbeitsgruppe ein. Mit deren Bericht zeigten sich die Autoren, Film- und Musikschaffende sowie die Verwertungsgesellschaften mehrheitlich zufrieden. (sda)

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