Schweiz verletzte Recht auf Meinungsfreiheit

Aktualisiert

Rüge aus StrassburgSchweiz verletzte Recht auf Meinungsfreiheit

Dass die Schweiz einen türkischen Nationalisten wegen der Leugnung des Genozids an den Armeniern verurteilte, war für Strassburg ein Verstoss gegen die Meinungsfreiheit.

lüs
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Dogu Perinçek vor dem Bundesgericht in Lausanne. Dieses verurteilte ihn 2007.

Dogu Perinçek vor dem Bundesgericht in Lausanne. Dieses verurteilte ihn 2007.

Die Schweiz hat laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Perinçek bestreitet den Völkermord an den Armeniern.

Dogu Perinçek, Präsident der türkischen Arbeiterpartei, hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn dafür wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe.

Unterschied zu Diktaturen

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil 2007. Es hatte dabei die Ansicht vertreten, dass in Bezug auf die Qualifikation der Ereignisse von 1915 als Völkermord in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ein Konsens bestehe. Fest stehe zudem, dass Perinçek aus rassistischen und nationalistischen Motiven gehandelt habe.

Perinçek gelangte dagegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR ist in seinem am Dienstag publizierten Entscheid nun zum Schluss gekommen, dass die Schweiz mit ihren Urteil das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.

Laut EGMR ist eine offene Debatte um heikle Themen einer der grundlegenden Aspekte dieses Rechts. Der Anspruch auf freie Meinungsäusserung unterscheide demokratische Gesellschaften von totalitären Regimen. Zur Frage, wie die Verfolgung der Armenier zu bewerten sei, äussere sich das Gericht nicht.

Kontroverse Debatte

Der Begriff des Genozids sei grundsätzlich sehr eng definiert und der Beweis für das Vorliegen von Völkermord schwer zu erbringen. Das Gericht zweifle daran, dass bei der Qualifikation der hier fraglichen Geschehnisse ein Konsens herrsche.

Das Bundesgericht habe selber festgehalten, dass unter den Staaten keine Einigkeit bestehe. Nur rund 20 Länder von weltweit 190 hätten den Völkermord an den Armeniern offiziell anerkannt.

Was die Äusserungen von Perinçek betreffe, habe er damit nicht zum Hass gegenüber den Armeniern aufgerufen. Er habe seinen rechtlichen, politischen und historischen Standpunkt im Rahmen einer kontroversen Debatte vertreten. Die Schweiz habe nicht aufgezeigt, inwiefern seine Äusserungen die öffentliche Ordnung hätten gefährden können.

Nicht mit Holocaust vergleichbar

Die Richter in Strassburg betonen weiter, dass sich die vorliegende Frage klar von der Bestreitung des Holocausts unterscheidet. Dort würden von den Leugnern konkrete historische Fakten angezweifelt, wie zum Beispiel diejenige der Existenz von Gaskammern.

Zur Frage, ob strafrechtliche Sanktionen für die Leugnung eines Genozids überhaupt zulässig sind, verweist der EGMR unter anderem auf einen jüngeren Entscheid des französischen Verfassungsrates, mit dem dieser ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, das die Leugnung anerkannter Genozide unter Strafe stellt.

Nach Ansicht des EGMR zeigt dieser Entscheid zumindest auf, dass zwischen der Anerkennung eines Geschehnisses als Völkermord und der Unzulässigkeit einer Bestrafung im Falle seiner Leugnung nicht a priori ein Widerspruch bestehen muss.

Keine Genugtuungszahlung

Perinçek hatte in Strassburg 20'000 Euro für seine Auslagen und 100'000 Euro Genugtuung verlangt. Der EGMR hat diese Forderungen abgelehnt und festgehalten, dass Perinçek mit der Feststellung der Menschenrechtsverletzung ausreichend entschädigt ist.

Die Verfolgung des armenischen Volk fand während dem Ersten Weltkrieg statt. Das armenische Siedlungsgebiet war zwischen dem Osmanischen Reich und Russland geteilt. Die türkischen Behörden deportierten ab April 1915 Armenier in die Wüste Mesopotamiens. Nach armenischen Angaben starben dabei etwa 1,5 Millionen Menschen. (lüs/sda)

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