PersonenfreizügigkeitSchweiz zahlt 200 Mio für Arbeitslose im Ausland
Die Schweizer Arbeitslosenkasse muss auch für Personen, die nicht in der Schweiz wohnen, aufkommen. Das Seco hatte die Kosten komplett falsch eingeschätzt.

Befristete Arbeitsverträge: Auf Baustellen wie hier am Goldbrunnenplatz in Zürich arbeiten oft Gastarbeiter. (Archivbild)
Keystone/Ennio LeanzaIm Sommer arbeiten portugiesische Gastarbeiter auf Schweizer Gemüsefeldern oder auf Baustellen, im Winter kehren sie in ihre Heimat zurück. Dort melden sie sich dann arbeitslos. Dafür muss auch die Schweiz aufkommen, zeigen Recherchen von «10vor10». 4,5 Millionen Franken bezahlt die Schweizer Arbeitslosenkasse jährlich an Portugal für rund 1700 arbeitslose Gastarbeiter. Das bestätigt Oliver Schärli vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco gegenüber «10vor10».
Die portugiesische Arbeitslosenkasse stelle eine Rechnung an die Schweiz. «Wir bezahlen dann die ersten drei Monate Arbeitslosigkeit», sagt Schärli zum SRF-Reporter. Weil die betroffenen Personen nicht in der Schweiz arbeitslos gemeldet seien, könne man diesen auch keinen anderen Job vermitteln.
Grenzgänger profitieren
Ändern lässt sich die Situation nicht. Gemäss der neuen EU-Regelung zur Personenfreizügigkeit aus dem Jahr 2012 muss die Schweiz sich an den Arbeitslosengeldern für Personen, die im Ausland wohnen, beteiligen. Sie hat laut dem SRF-Bericht im letzten Jahr an rund 27'000 Personen fast 200 Millionen Franken bezahlt.
Das Seco hatte die Kosten der neuen Regelung komplett falsch eingeschätzt, gibt Schärli zu. Man habe kaum Erfahrungen mit dem neuen System gehabt. «Zudem ist unser Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Nachbarländern nach wie vor sehr attraktiv», sagt er weiter. Unter den Empfängern sind hauptsächlich Grenzgänger aus Frankreich, Italien und Deutschland. Wer einen Tag in die Schweizer Kasse eingezahlt hat, hat ein Anrecht auf Beiträge.
Der Beitrag wird heute in der Sendung «10vor10» auf SRF 1 ausgestrahlt.