InitiativeSieger und Verlierer der neuen Erbschaftssteuer
Im Juni stimmt die Schweiz über die Erbschaftssteuerreform ab. 20 Minuten beantwortet die wichtigsten Fragen zur Volksinitiative.

Die Erbschaftssteuerreform würde die Spielregeln im Schweizer Steuersystem verändern. Direkte Nachkommen müssten tendenziell mehr zahlen, Neffen und Geschwister weniger.
Worum geht es?
Ziel der Initiative ist die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent. Im Gegenzug sollen die entsprechenden Steuern in den Kantonen abgeschafft werden. Die Erträge der neuen Steuer sollen zu 1/3 an die Kantone gehen, zu 2/3 zweckgebunden an die AHV.
Ab welchem Betrag würde die Erbschaftssteuer fällig?
Die Erbschaftssteuer soll auf Nachlässe von über zwei Millionen Franken erhoben werden. Entscheidend zur Berechnung der Steuerhöhe ist dabei, wie gross das Vermögen des Verstorbenen ist – und nicht, wie viel der einzelne Erbe erhält.
Ist diese Unterscheidung in der Praxis relevant?
Unter Umständen ja. Müssen sich vier Schwestern den vier-Millionen-Nachlass ihrer Tante teilen, muss jede 20 Prozent Steuern auf ihren Anteil zahlen. Bekommt hingegen ein einzelner Erbe von zwei Tanten je zwei Millionen Franken, bezahlt er für die gesamten vier Millionen keinen Rappen Steuern.
Spielt der Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Verstorbenem eine Rolle?
Ehepartner und registrierte Partner würden von der Steuer befreit. Für alle anderen Erben gilt derselbe Steuersatz und derselbe Freibetrag. Das heisst, die Kinder und Enkel eines Verstorbenen müssten genauso viel bezahlen wie sein Göttimeitli, seine Lebenspartnerin (Konkubinat) oder sein bester Freund.
Wer würde im Vergleich zur heutigen Regelung profitieren, wer verlieren?
Heute sind die direkten Nachkommen in den meisten Kantonen steuerbefreit. Aus ihrer Sicht würde sich die Erbschaftssteuerreform ab einem Nachlass von zwei Millionen also negativ auswirken. Für Neffen, Konkubinatspartner oder Geschwister fallen heute hingegen in vielen Kantonen schon ab tiefen Beträgen happige Erbschaftssteuern an. Sie würden von der neuen Regelung profitieren.
Wie unterscheidet sich die Situation denn heute zwischen den Kantonen?
Es gibt grosse Unterschiede. Ausser in Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt sind die direkten Nachkommen überall steuerbefreit. Wenn Geschwister oder andere Personen erben, müssen sie hingegen teilweise tief in die Tasche greifen: Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Maximalsteuersatz für nicht verwandte Erben 49,5 Prozent. Der einzige Kanton, der keine Erbschaftssteuer kennt, ist Schwyz.
Wie viele Menschen in der Schweiz haben überhaupt mehr als zwei Millionen zu vererben?
Gemäss Vermögensstatistik des Bundes besitzen in der Schweiz weniger als zwei Prozent der Steuerpflichtigen ein Vermögen von über zwei Millionen Franken. Es wäre also nur eine kleine Minderheit der steuerpflichtigen Personen von der neuen Steuer betroffen.
Wie sieht es mit Familienunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben aus?
Die Gegner der Initiative befürchten, dass die nationale Erbschaftssteuer die Übernahme von Familienbetrieben durch die nächste Generation erschweren wird. Sie bezeichnen die Initiative deshalb als «KMU-Killer». Der Initiativtext sieht für diese Fälle «besondere Ermässigungen» vor. Wie diese aussehen, wird im Text allerdings nicht präzisiert. Die Initianten empfehlen einen Freibetrag von bis zu 50 Millionen und einen reduzierten Steuersatz von fünf Prozent.
Besonders umstritten ist, dass die Initiative rückwirkend gelten soll. Was hat es damit auf sich?
Die Rückwirkung ist nur für Schenkungen vorgesehen, nicht aber für Erbschaften. Laut Initiative dürfen pro Jahr und Person 20'000 Franken steuerfrei verschenkt werden. Die Initianten argumentieren, dass reiche Familien so ohne Rückwirkungs-Klausel ein Schlupfloch gehabt hätten, um die Erbschaftssteuer zu umgehen: Sie hätten ihre Millionen vor der Abstimmung einfach ihren Kindern schenken können. Die Gegner der Initiative kritisieren, rückwirkende Volksentscheide seien nicht zulässig.