SexismusdebatteSind jetzt Küsschen im Bundeshaus verboten?
Alain Berset wurde zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten nur mit einem Händedruck gratuliert. Was war los?
Vergangene Woche ist Alain Berset mit einem Glanzresultat zum neuen Bundespräsidenten gewählt worden. Die ebenfalls frisch gewählte Ständeratspräsidentin Karin Keller-Sutter überreichte ihm einen Blumenstrauss und schüttelte ihm die Hand. Keine drei Küsschen auf die Wange – wie sonst üblich. Nur ein Händedruck. Was war los?
Wie die «Nordwestschweiz»schreibt, ist das Personal des Sicherheitsdienstes in der zweiten Sessionswoche in einem Morgenrapport angewiesen worden, «körperbetonte Begrüssungsarten im Bundeshaus zu unterlassen». Die Zeitung stützt sich auf eine anonyme Quelle aus dem Bundeshaus. Von offizieller Seite wird die Meldung jedoch dementiert. Eine Fedpol-Sprecherin sprach gar von «Fake-News». Die anonyme Quelle beharrt jedoch auf ihrer Version.
Es steht also Aussage gegen Aussage. Sicher ist jedoch, dass der Bund wegen der derzeit allgegenwärtigen Sexismusdebatte einen offiziellen Ratgeber veröffentlicht hat. Das Dokument hält den Unterschied zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung fest. Ein Flirt sei «aufbauend», «von beiden Seiten erwünscht» und «löst Freude aus», heisst es dort. Sexuelle Belästigung dagegen sei «erniedrigend», «ist von einer Person nicht erwünscht» und «löst Ärger aus».

Die Präsidien von National- und Ständerat gaben in einem gemeinsamen Beschluss bekannt, dass sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei Anliegen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung künftig an zwei Anlaufstellen wenden können: entweder an ihre Fraktionsspitzen oder an eine externe Beratungsstelle.