Spitzel sollen Jihadisten im Gefängnis überwachen

Aktualisiert

TerrorgefahrSpitzel sollen Jihadisten im Gefängnis überwachen

Nicolas Sarkozy fordert im Kampf gegen den Islamismus die Infiltration der Gefängnisse. Auch in der Schweiz stösst die Idee auf offene Ohren.

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Die jüngsten jihadistischen Attentate in Orlando und Magnanville befeuern nun die Forderungen europäischer Politiker nach mehr Härte gegen den radikalen Islam. Darunter der ehemalige Präsident Frankreichs Nicolas Sarkozy.
Er sagt, die westlichen Demokratien hätten das Ausmass der neuen islamistischen Bedrohung noch immer nicht begriffen - und fordert den Aufbau eines Geheimdienstes innerhalb der Gefängnisse.
SVP-Nationalrat Peter Keller kann der Idee etwas abgewinnen. Er sagt: «Mit der Beobachtung der sozialen Medien und ein wenig Herumsurfen ist es leider nicht getan.»
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Die jüngsten jihadistischen Attentate in Orlando und Magnanville befeuern nun die Forderungen europäischer Politiker nach mehr Härte gegen den radikalen Islam. Darunter der ehemalige Präsident Frankreichs Nicolas Sarkozy.

Keystone/Steffen Schmidt

Die jüngsten jihadistischen Attentate in Orlando und Magnanville befeuern die Forderungen europäischer Politiker nach mehr Härte gegen den radikalen Islam. Am Freitag sagte Nicolas Sarkozy in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger»: «Wir befinden uns im Krieg.»

Die westlichen Demokratien hätten das Ausmass der neuen islamistischen Bedrohung noch immer nicht begriffen. Eine seiner Forderungen: «Innerhalb der Gefängnisse einen Geheimdienst aufbauen.» Nicht nur müssten die Zellen abgehört werden, sondern es brauche auch «infiltrierte Agenten».

«Mit ein wenig Herumsurfen ist es leider nicht getan»

Die Idee geniesst auch in der Schweiz Sympathien: Peter Keller, SVP-Nationalrat aus Nidwalden, fordert für den Schweizer Geheimdienst die Möglichkeit, die islamistische Szene infiltrieren zu können. «Mit der Beobachtung der sozialen Medien und ein wenig Herumsurfen ist es leider nicht getan.» Um die Gefahr aus extremistisch-islamischen Kreisen abschätzen zu können, sei die Arbeit von Spitzeln in den Gefängnissen unabdingbar. Eine Verwanzung der Gefängniszellen würde allerdings über das Ziel hinausschiessen.

In der Schweiz verfügt der Geheimdienst – der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) – heute über keine rechtlichen Grundlagen, Gruppen oder Einzelpersonen ohne einen konkreten Hinweis auf Gefährdung der inneren Sicherheit überwachen zu dürfen. Sind jedoch konkrete Anhaltspunkte vorhanden, dass jemand Mitglied einer terroristischen Gruppierung ist, kann der NDB präventive Massnahmen ergreifen – wie beispielsweise das Beschaffen von spezifischen Informationen.

Allerdings sind dem NDB nur Observationen im öffentlichen Raum erlaubt – neben freiwilligen Befragungen und der Informationsgewinnung durch Informanten oder öffentliche Quellen. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG), das voraussichtlich im September dieses Jahres zur Abstimmung kommen wird, sollen aber auch heimliche Hausdurchsuchungen sowie die Telefon- und Internetüberwachung möglich sein.

«Auch in den Gefängnissen gilt der Persönlichkeitsschutz»

Die Zürcher SP-Nationalrätin und Sicherheitspolitikerin Priska Seiler Graf hält nichts von der Forderung nach mehr Überwachung in den Haftanstalten: «In einem Rechtsstaat gilt auch in den Gefängnissen der Persönlichkeitsschutz.» Zudem sei ein Ausbau der Überwachung in erster Linie Symptombekämpfung. «Im Unterschied zu Frankreich hat die Schweiz in Sachen Integration ihre Hausaufgaben gemacht, die Probleme mit muslimischen Extremisten sind nicht vergleichbar.» Die Frage nach der Infiltration der Gefängnisse stelle sich darum zurzeit nicht für die Schweiz.

Auch der Bundesrat hielt in einer Antwort auf einen früheren Vorstoss von Peter Keller fest, dass abgesehen von Einzelfällen keine Radikalisierung muslimischer Gefangener nachgewiesen werden könne. Die Schweizer Vollzugseinrichtungen seien im Vergleich zum Ausland klein, der unkontrollierte Austausch mit ideologisch gleichgesinnten Personen deshalb sehr beschränkt. Des Weiteren bleibe in den Gefängnissen aufgrund der Resozialisierungsmassnahmen und Tagesstrukturprogramme kaum Raum für eine unbemerkte Radikalisierung einzelner Personen.

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