Stehpinkler schaden Wohnungen wie Raucher

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MietrechtStehpinkler schaden Wohnungen wie Raucher

Laut deutschem Urteil dürfen Männer in der Wohnung stehend pinkeln und den Boden beflecken. Nur mit Mass, sonst müssen sie zahlen, sagen Schweizer Experten.

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Stehen oder sitzen  selbst bei mietrechtlichen Fragen können die Meinungen geteilt sein.

Stehen oder sitzen selbst bei mietrechtlichen Fragen können die Meinungen geteilt sein.

Das Düsseldorfer Amtsgericht musste sich in den letzten Tagen mit einem nicht alltäglichen Fall befassen. Ein Mieter klagte gegen seinen Hauseigentümer, der einen Teil seiner Kaution einbehalten wollte. Grund: Der Marmorboden im Badezimmer war durch Urinspritzer abgestumpft. Denn diese enthalten aggressive Säure, die dem Boden den Glanz nimmt. Doch das Gericht gestand männlichen Mietern das Recht ein, im Stehen zu pinkeln. Zahlen muss der Betroffene darum nicht.

Grundsätzlich gilt das auch für die Schweiz, sagt Thomas Oberle, langjähriger Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz (HEV). «Verbieten kann man das Stehpinkeln nicht.» Trotzdem würden hier wohl ähnliche Regeln gelten wie beim Rauchen. «Auch das Rauchen in der Wohnung ist zulässig, man weiss aber, dass die Wohnungen dadurch übermässig abgenutzt werden. Geht beim Stehpinkler ein grosser Teil daneben, kann man je nach Schaden und Lebensdauer des Bodens ebenfalls von einer übermässigen Abnutzung sprechen», sagt Oberle. In den 24 Jahren, in denen der Jurist beim HEV tätig ist, sei ihm schweizweit aber kein solcher Fall zu Ohren gekommen. «Nur wenige Badezimmer haben Marmor und oft ist der Schaden nicht so gross. Man macht sich mit dem Stehpinkeln auch nicht unbedingt einen Gefallen.» Wer daneben treffe, müsse schliesslich entsprechend mehr putzen.

«Es gibt viel Spielraum»

Ruedi Spöndlin, Rechtsberater beim Mieterinnen- und Mieterverband, pflichtet Oberle bei. Da das Stehpinkeln unter das Persönlichkeitsrecht falle, könne es nicht im Mietvertrag verboten werden. Spöndlin sieht den Kern des Problems beim Mieter. «Solch gravierende Schäden kommen nicht vom Stehpinkeln allein, sondern vom mangelhaften Putzen.» Marmorboden sei zwar heikel, weshalb gewisse Abnutzungsspuren unvermeidbar seien. Doch wer die Urinflecken über längere Zeit nicht wegwischt, schadet dem Boden zusätzlich.

In der Regel würden solche Konflikte zwischen Hauseigentümer und Vermieter vor die Schlichtungsstelle getragen, sagt Spöndlin. Dort müsse dann ein Kompromiss gefunden werden. «Es stellt sich natürlich die Frage, ob der Boden regelmässig geputzt, also sachgemäss gepflegt wurde. Oder man könnte argumentieren, dass Marmor kein zweckmässiger Boden für ein Badezimmer ist. Bei Urinspritzern an der Wand muss beachtet werden, wie gross der Abstand zur Toilettenschüssel ist. Da gibt es viel Spielraum», so Spöndlin. Einen derartigen Fall wurde dem Rechtsberater bisher jedoch noch nie zugetragen.

Zu Hause im Sitzen, auswärts im Stehen

Für Markus Theunert, Sprecher vom Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen, klingt das Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts sinnvoll. «Dass das Urinieren im Stehen noch weit verbreitet sei, wie es in der Urteilsbegründung heisst, ist anzunehmen.» Bei einer Umfrage von 20 Minuten mit über 3000 Teilnehmern gaben rund 55 Prozent der Männer an, zu Hause im Sitzen zu pinkeln. Der Rest bleibt standhaft. Anders sieht es auswärts aus: 68 Prozent bleiben beim Geschäft stehen.

In manchen Beziehungen dürfte das Thema Stehpinkeln bereits zu heftigen Auseinandersetzungen geführt haben. Mittlerweile setzen sich jedoch viele Männer hin. Diesen Trend bestätigt Theunert. Eine genaue Untersuchung dazu kenne er allerdings nicht. Einig scheint sich die Gesellschaft trotzdem nicht zu werden. «Es ist doch immer die gleiche Frage: Stört oder schadet es Dritten?», sagt Theunert. «Wenn das nicht der Fall ist, sollte auch die Freiheit des selbstbestimmten Pinkelns nicht beschnitten werden.»

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