Strafverfahren gegen Rocchi-Kläger eröffnet

Aktualisiert

Verdacht auf RassendiskriminierungStrafverfahren gegen Rocchi-Kläger eröffnet

David Kleins Äusserungen über Muslime beschäftigen nun die Justiz: Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat gegen den Musiker ein Verfahren wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung eröffnet.

lüs/sma
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«Muslime, die Nazis von heute!» – mit dieser und weiteren Aussagen hat der Basler Musiker David Klein sich auf Facebook negativ über den Islam geäussert. Das hat jetzt rechtliche Folgen für Klein: Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am Mittwoch ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet, wie Sprecher Peter Gill gegenüber 20 Minuten bestätigte. «Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, haben wir gehandelt, als die Äusserungen am Morgen durch Medienberichte bekannt wurden.» Ermittelt werde wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung. Klein droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Klein weiss bereits von dem Verfahren, wollte sich am Mittwoch auf Anfrage aber nicht dazu äussern. Der radikale Islamische Zentralrat Schweiz (IRZS) wurde am Mittwoch ebenfalls aktiv und erstattete Anzeige gegen Klein: «Klein hat Muslime als Abschaum bezeichnet. Da es sich bei ihm um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, muss man gegen solche Aussagen vorgehen. Vor allem auch deshalb, weil es nicht das erste Mal ist, dass er abfällig über Muslime spricht», sagt IZRS-Sprecher Qaasim Illi.

Klein hat Rocchi angezeigt

Klein war vergangene Woche in die Schlagzeilen geraten, weil er den Komiker Massimo Rocchi wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm angezeigt hatte. Anlass war eine Aussage Rocchis in einem SRF-Interview, im jüdischen Humor gehe es darum, «Zinsen zu verdienen».

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