Strenger als ganz Europa

Aktualisiert

Pädo-InitiativeStrenger als ganz Europa

Ein automatisches und lebenslängliches Berufsverbot für verurteilte Sexualstraftäter ohne Rücksichtnahme auf die schwere der Tat– eine solch rigides Gesetz hat nicht mal Italien.

Wegen Sexualdelikten an Kindern Verurteilte sollen mit einem Berufsverbot belegt werden: Stimmt das Stimmvolk der Pädophileninitiative zu, regelt die Schweiz diese Frage rigider als ihre Nachbarländer. Am meisten gemeinsam hätte die Schweizer Regelung wohl mit den italienischen Vorschriften.

Die Initianten der Pädophilen-Vorlage wollen ein Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter in der Bundesverfassung verankern: Wer die «sexuelle Unversehrtheit» von Kindern oder Abhängigen beeinträchtigt hat, soll nie mehr mit dieser Personengruppe arbeiten dürfen – weder beruflich noch ehrenamtlich.

Würde die Initiative nach dem Wortlaut umgesetzt, gälte diese Massnahme voraussichtlich automatisch und lebenslänglich – das Gericht hätte im Gegensatz zu heute keinen Handlungsspielraum und könnte beispielsweise die Schwere der Tat nicht mehr berücksichtigen.

Somit ist bereits heute klar, dass Schweizer Gerichte stärker eingeschränkt würden als die Justiz in den Nachbarländern. Dies zeigt das Gutachten, welche das Lausanner Institut für Rechtsvergleichung im Auftrag des Bundes erstellt hat.

Ein wesentlicher Unterschied

Verbote für berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern gibt es zwar auch in Österreich, Frankreich und Italien. Deutschland kennt nur ein allgemeines Berufsverbot, welches aber in der Praxis auch eigens für Tätigkeiten mit Minderjährigen verhängt werden kann.

Das Verbot kann in allen vier Ländern auch lebenslänglich gelten – obwohl dies gemäss dem SIR überall die Ausnahme ist.

Der wesentliche Unterschied besteht aber im Automatismus: In Deutschland, Frankreich und Österreich liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob die Massnahme verhängt werden soll – und es gelten Mindestvoraussetzungen zum Schutz der Täter. In Deutschland muss beispielsweise aus Sicht des Gerichts ein erhebliches Risiko bestehen, dass der Verurteile zum Wiederholungstäter wird.

Italien mit zwingenden Vorschriften

Nur in Italien gelten zwingende Bestimmungen. Für insgesamt sechs Delikte muss das Gericht in jedem Fall ein Tätigkeitsverbot verfügen. Dennoch wäre die Schweizer Regelung wahrscheinlich auch starrer als die italienischen Vorschriften.

Der massgebliche italienische Gesetzesartikel benennt sechs Taten, die zur Massnahme führen – etwa sexuelle Gewalt und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen. In der Pädophilen-Vorlage sind die konkreten Tatbestände hingegen nicht aufgeführt.

Im italienischen Gesetz wird das Verbot im Gegensatz zur Pädophilen-Vorlage auch klar umschrieben: Es gilt für Tätigkeiten an Schulen sowie in Institutionen und anderen privaten oder öffentlichen Strukturen, welche vorwiegend von Minderjährigen genutzt werden.

Schliesslich gilt die italienische Massnahme nur für Sexualdelikte an Minderjährigen. Die Pädophilen-Initiative schliesst auch Vergehen an «Abhängigen» mit ein.

Debatte um Verhältnismässigkeit

Eine weitere Ähnlichkeit mit Italien gibt es aber: Auch in Italien läuft eine Debatte, ob das zwingende Berufs- und Tätigkeitsverbot verhältnismässig ist, wie die SIR-Rechtsexpertin Ilaria Pretelli sagt. (sda)

Deine Meinung zählt