Tod von Pony «Skippy» wird zum Gerichtsfall

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Von Jäger erschossenTod von Pony «Skippy» wird zum Gerichtsfall

Ein Schweizer Jäger verwechselt im Dunkeln das Island-Pony «Skippy» mit einem Wildschwein und erschiesst es. Nun landet der Fall vor dem Richter.

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Celina, die Tochter der Besitzerin, auf der Isländer-Stute «Skippy».

Celina, die Tochter der Besitzerin, auf der Isländer-Stute «Skippy».

Am 4. August 2014 um 23 Uhr abends ertönt ein Knall über dem Haselberg im deutschen Eggingen. Die Isländer-Stute «Skippy» läuft tödlich getroffen noch einige Schritte in Richtung Stall, bevor sie schliesslich auf ihrer Weide zusammenbricht und verendet.

Besitzerin Iris Zimmermann sitzt der Schock – sieben Monate nach dem verhängnisvollen Tag – immer noch tief in den Knochen. Sie erinnert sich: «Diese Nacht war für uns alle der blanke Horror.»

«Hätte auch ein Mensch sein können!»

Der 48-jährige Schweizer Jäger, der vom Hochsitz aus den Schuss abgegeben hatte, verwechselte das Pony mit einem Wildschwein. Für Zimmermann unfassbar. «Das Pony ist 1.40 Meter hoch und 500 Kilo schwer. Es war Nacht – das hätte genauso gut ein Mensch in gebückter Haltung sein können!»

Das Pony hatte Zimmermann erst im Januar für ihre damals 9-jährige Tochter Celina für den Freundschaftspreis von 5000 Euro einer Kollegin abgekauft. «Das Pony hatte mehr Wert, laut Gutachten 7500 Euro», sagt Zimmermann. Celina ritt mit Freude auf der 17-jährigen Stute. Zimmermann: «Der Vorfall hat meine Tochter traumatisiert. Sie trauert heute noch um ihr Pony.»

Streit um Schadenssumme

Noch in derselben Nacht einigen sich der Jäger und die Besitzerin laut Zimmermann auf eine Schadenssumme von 10'000 Euro. Damit wären laut Zimmermann die Schadenssumme des Pferdes und der Transport des Kadavers gedeckt gewesen. Der Jäger sagt zu 20 Minuten: «Ich habe nie in einen Deal eingewilligt, sondern mir nur die Forderungen angehört.»

Er überweist am nächsten Tag 3000 Euro. Danach übergibt er den Fall der Versicherung. Denn die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Der Jäger hat nicht grobfahrlässig gehandelt. Den Jagdschein gibt er aber freiwillig ab.

Der Jäger sagt: «Ich hätte es auch lieber anders gelöst, aber jetzt ist es eine reine Versicherungsgeschichte. Die Kläger können ihre Forderungen einfach nicht belegen.» Ihm leuchte nicht ein, warum ein Pferd, dass für 5000 Euro verkauft wurde, plötzlich fast 8000 Euro Wert haben soll. «Aber darum soll sich nun die Versicherung kümmern.»

Nächste Woche erste Anhörung

Die Versicherung hat der Pferde-Besitzerin Zimmermann bisher nur in Aussicht gestellt, noch 1000 Euro zu zahlen. Für Iris Zimmermann zu wenig. «Ich hätte dann insgesamt 4000 Euro erhalten – das ist doch nicht richtig.»

Nun zieht sie den Fall vor Gericht. Mitte April folgt die erste Anhörung vor dem Landgericht Waldshut. Zimmermann: «Unsere einzige Hoffnung ist, dass wenigstens das Gericht unsere Forderung anerkennt und für uns einsteht.»

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