Zu hohe DosisTote Delfine: Strafbefehl gegen Tierarzt
Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat die Strafuntersuchung gegen zwei Tierärzte im Connyland abgeschlossen. Die Delfine seien an einer Hirnschädigung gestorben. Ein Tierarzt erhält einen Strafbefehl.
Nun ist klar, woran die beiden Delfine «Shadow» (8) und «Chelmers» (30) im Connyland gestorben sind. Wie die Staatsanwaltschaft Thurgau am Freitagmorgen mitteilte, kamen die beiden durch eine Hirnschädigung ums Leben. Ursache dieser Hirnschädigung sei bei beiden Delfinen eine zu hohe Dosierung beziehungsweise eine zu lange Verabreichung eines Antibiotikums, das zur Behandlung von Infektionen eingesetzt wurde, gewesen. Andere Gründe wie eine vorsätzliche Vergiftung durch Drittpersonen oder Partylärm können als Todesursache ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Strafuntersuchung sei der Sachverhalt umfassend abgeklärt worden. Während das Strafverfahren gegen den im Conny-Land zuständigen Tierarzt eingestellt wurde, erliess die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen gegen den im Ausland wohnhaften Tierarzt einen Strafbefehl. Dieser war im Conny-Land als anerkannter Spezialist für Meeressäugetiere beratend und unterstützend tätig. Der ausländische Tierarzt habe auch die Medikamentierung für die beiden Delfine empfohlen. Ihm wird mehrfache fahrlässige Tierquälerei vorgeworfen. Dem Tierarzt wurde eine Busse von 4000 Franken auferlegt, wie der stellvertretende Thurgauer Generalstaatsanwalt Stefan Haffter gegenüber der SDA sagte.
In diesem Fall kam das alte Tierschutzgesetz zur Anwendung; die fahrlässige Tierquälerei war hier noch eine Übertretung und wird darum mit einer Busse geahndet. Im neuen Tierschutzgesetz, das seit Anfang 2013 gilt, ist der Tatbestand ein Vergehen und zieht heute laut Staatsanwalt Stefan Haffter eine Geldstrafe nach sich. Beide Entscheide sind noch nicht rechtskräftig und können auf dem Rechtsmittelweg angefochten werden.
«Connyland«-Delfinarium schliesst
Nach dem Tod der beiden Delfine kam es vor dem Freizeitpark in Lipperswil zu Protestaktionen von Tierschutzorganisationen. Diese wiederum wurden von den «Connyland«-Verantwortlichen der vorsätzlichen Vergiftung der Tiere bezichtigt. Wilde Gerüchte schossen ins Kraut, Anschuldigungen wurden öffentlich kundgetan.
Der Tod der beiden Delfine im «Connyland» wurde auch zum Politikum. Die eidgenössischen Räte beschlossen im Mai 2012 ein Importverbot für Delfine. Diese «Lex Connyland» bedeutet das Ende für das einzige Delfiniarium der Schweiz im thurgauischen Lipperswil. Die Idee, gegen das Gesetz das Referendum zu ergreifen, wurde aufgegeben.
Heute leben im «Connyland» noch drei Delfine. Für sie sucht der Freizeitpark einen neuen Platz, wie es auf der Homepage heisst. Eine natürliche Nachzucht sei mit den drei verbleibenden Tieren nicht möglich. Das Delfinarium werde im Winter 2013 geschlossen. (bat/sda)