Trisomie 21 soll als Geburtsgebrechen gelten

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BundesratTrisomie 21 soll als Geburtsgebrechen gelten

Der Bundesrat will die IV ändern und das Downsyndrom neu auf die Liste der Geburtsgebrechen aufnehmen.

Trisomie 21 - das Downsyndrom - soll neu als Geburtsgebrechen gelten. Der Bundesrat spricht sich für diese Änderung bei der Invalidenversicherung aus. Er beantragt den Räten, eine Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) anzunehmen.

Die medizinischen Massnahmen der Invalidenversicherung würden derzeit überprüft, schreibt der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Das Anliegen könne in diesem Rahmen konkretisiert werden. Entweder werde Trisomie 21 als solche auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen, oder es würden deren Komponenten integriert.

Mit der Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen würden nicht automatisch Ansprüche gegenüber der IV ausgelöst. Es würde lediglich die Beweislast für IV-Leistungen umgekehrt, wie Zanetti in seinem Vorstoss festhält.

Dass Trisomie 21 heute nicht auf der Liste der Geburtsgebrechen figuriere, sei schwer nachvollziehbar, schreibt Zanetti. Es sei unbestritten, dass die Genommutation bei der Geburt bestehe.

Und es könne davon ausgegangen werden, dass sie eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit darstelle, die medizinische Untersuchungen erfordere und eine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit zur Folge habe. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt.

Eine Aufnahme auf die Liste dränge sich auch aus gesellschaftlicher Betrachtung auf. Eltern, die auf pränatale Abklärungen verzichteten oder sich trotz Trisomie-21-Diagnose für die Geburt des Kindes entschieden, hätten Anspruch auf gesellschaftliche Anerkennung und Solidarität. (sda)

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