Trotz 13 Vorstrafen muss Moumen Z. nicht gehen

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Dauergast im GefängnisTrotz 13 Vorstrafen muss Moumen Z. nicht gehen

Viermal haben die Behörden die Asylgesuche eines Algeriers abgelehnt. Die Rückführung in die Heimat ist aber nicht möglich. Die Gründe.

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Einspruch gegen Freiheitsstrafe abgelehnt: Das Amtshaus in Solothurn. (Archivbild)

Einspruch gegen Freiheitsstrafe abgelehnt: Das Amtshaus in Solothurn. (Archivbild)

Keystone

«Ich muss hier und da 1000 oder 2000 Franken stehlen. Es ist die einzige Möglichkeit, um zu überleben», sagte Moumen Z. laut «Blick» vor dem Richter in Solothurn. Der Algerier ist der Justiz bereits bestens bekannt. Er ist 13-mal vorbestraft – unter anderem wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz.

Der Staatsanwalt glaubt nicht an eine Besserung: «Ich denke nicht, dass er bereit ist, sich an Gesetze zu halten. Seit er in der Schweiz ist, wurde er insgesamt zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt», zitiert ihn der «Blick».

So befindet sich Moumen Z. auch heute im Gefängnis. Der Mann hat sich vergeblich gegen eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten und 20 Tagen unbedingt gewehrt, wie es im Artikel weiter heisst.

Ausschaffung nicht möglich

Viermal hat Moumen Z. einen Asylantrag gestellt, viermal haben die Behörden abgelehnt. Trotzdem befindet sich der 29-Jährige immer noch in der Schweiz, eine Ausschaffung steht in nächster Zeit nicht bevor. Warum?

Die Schweiz hat 2007 mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Trotzdem kommt es in vielen Fällen zu keinen Rückführungen. Der Grund: Die Regierung akzeptiert keine Sonderflüge. Die Personen müssten also per Linienflug in ihr Heimatland zurückgebracht werden, was zum Schutz der anderen Passagiere nicht praktiziert wird.

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