20 Monate Freiheitsstrafe für IZRS-Cherni

Aktualisiert

Freispruch für Illi und Blancho20 Monate Freiheitsstrafe für IZRS-Cherni

Nach zwei Prozesstagen Mitte Mai folgte am Freitag das Urteil gegen die drei IZRS-Mitglieder. 20 Minuten berichtet live von der Urteilsverkündung.

V. Fehlmann
von
V. Fehlmann
Am Mittwoch, 16. Mai 2018, begann der Prozess gegen IZRS-Chef Nicolas Blancho (Mitte), Sprecher Qaasim Illi (2. von rechts) und IZRS-Kulturproduzent Naim Cherni (rechts).
Blancho (rechts) mit Illi (links) vor dem Bundesstrafgericht von Bellinzona.
Vor dem Gebäude demonstrierten am Mittwochmorgen Anhänger des IZRS. Sie rufen: «Allahu Akbar».
1 / 10

Am Mittwoch, 16. Mai 2018, begann der Prozess gegen IZRS-Chef Nicolas Blancho (Mitte), Sprecher Qaasim Illi (2. von rechts) und IZRS-Kulturproduzent Naim Cherni (rechts).

20 Minuten

Haben Naim Cherni, «Kulturproduzent» beim Islamischen Zentralrat der Schweiz (IZRS), Sprecher Qaasim Illi und Präsident Nicolas Blancho Terrorpropaganda betrieben? Darüber entscheidet am Freitag Miriam Forni, vorsitzende Richterin am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Mitte Mai hatte der zweitägige Prozess gegen die drei IZRS-Mitglieder stattgefunden. Cherni hatte zwei Videos gedreht und im Jahr 2015 veröffentlicht. Eines zeigt ein Interview mit dem umstrittenen islamistischen Prediger Abdullah al-Muhaysini, das andere zeigt unter anderem Aufnahmen, die mit Kampfliedern hinterlegt sind.

Muhaysini gilt als Vertreter des syrischen Al-Qaida-Ablegers Jabhat al-Nusra. Bundesstaatsanwältin Juliette Noto kritisierte, dass die Beschuldigten Muhaysini mit den Videos, in denen er zum gewaltsamen Jihad aufrufe, salonfähig machen wollten. Es handle sich nicht um Journalismus. Sie sprach von verschleierter Propaganda und forderte für jeden der drei Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Illi und Blancho hatten die Videos vor der Publikation gesichtet und gutgeheissen.

Verteidiger fordern Freispruch

Die Verteidiger hingegen betonten, dass man Cherni nicht auf die beiden Videos reduzieren dürfe. Zudem stehe Muhaysini nicht auf der Sanktionsliste des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Als die Videos veröffentlicht wurden, sei er auf überhaupt keiner Sanktionsliste gestanden. Erst 2016 belegten die US-Behörden Muhaysini mit Sanktionen. Den Begriff Jihad dürfe man ausserdem nicht mit Terrorismus gleichsetzen. Alle drei Verteidiger forderten für ihre Mandanten einen Freispruch und eine Entschädigung von 200 Franken.

Schon vor dem Prozess hatten sich Blancho, Illi und Cherni gegen die Anschuldigungen gewehrt. An einer Pressekonferenz sprachen sie von einem Schauprozess. Bei ihrer Befragung vor Gericht hatten sie die Aussage verweigert und verwiesen stets auf ihren 46-seitigen IZRS-Bericht, in dem sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Erst beim Schlusswort ergriffen sie das Wort und betonten erneut, dass sie seit der Bekanntmachung der Anklage Einschränkungen in Kauf nehmen müssten. Cherni erklärte, dass seine Videos zur Bekämpfung des IS hätten beitragen sollen, indem er dessen Ideologie dekonstruiert.

Wie die Richterin entscheiden wird, ist offen. Das werden die Beschuldigten heute Freitag erfahren, am Tag, an dem der Ramadan endet. Die Urteilseröffnung startet um 15.30 Uhr.

IZRS-Sprecher Qaasim Illi nach dem ersten Prozesstag:

Heute mussten sich die IZRS-Vorstandsmitglieder Nicolas Blancho, Qaasim Illi und Naim Cherni in Bellinzona vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft stellte ihre Forderung.

(Video: 20minuten/vro)

Deine Meinung zählt