MotionVerwahrte sollen nur noch in Begleitung raus
Verwahrte Straftäter sollen das Gefängnis nur noch in Begleitung verlassen dürfen. Der Nationalrat hat einer vom Ständerat abgeänderten Motion zugestimmt.

«Sicherheit steht an erster Stelle»: Ein Gefängnisaufseher im Kanton Zürich.
Keystone/ArchivbildZunächst wollte der Nationalrat Ausgänge und Hafturlaube für verwahrte Straftäter ganz verbieten. Dem Ständerat ging der Vorstoss von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) jedoch zu weit. Er änderte diesen so ab, dass nur unbegleitete Ausgänge verboten werden sollen. Dem hat der Nationalrat mit 100 zu 71 Stimmen zugestimmt.
Für lebenslang Verwahrte sind Hafturlaube heute ausgeschlossen. Bei normal Verwahrten sind Vollzugsöffnungen dagegen möglich. An diesem Regime wollte die Rechtskommission des Nationalrats festhalten. Unbegleitete Urlaube seien wichtig für die Beurteilung des Täters im Hinblick auf eine allfällige Entlassung aus der Massnahme, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG).
«Sicherheit steht an erster Stelle»
Zwischen Sicherung und der stufenweisen Resozialisierung müsse eine Güterabwägung gemacht werden. «Im Zweifelsfall steht die Sicherheit an erster Stelle», sagte Flach. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte, mit der Motion gebe es nicht mehr, sondern weniger Sicherheit.
Die Mehrheit des Nationalrats folgte jedoch dem Argument der SVP, dass die Sicherheit höher zu gewichten sei als die Interessen des Täters. Anlass für den Vorstoss war ein Vorfall im Jahr 2011. Damals war im Kanton Neuenburg ein Sexualstraftäter bei einem Ausgang geflüchtet. Erst nach vier Tagen konnte er wieder aufgegriffen werden. (pat/sda)