Volk wird über das Asylgesetz abstimmen

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Genug UnterschriftenVolk wird über das Asylgesetz abstimmen

Die Gegner des neuen Asylgesetzes können die Champagnerflaschen köpfen: Sie haben bereits 60'000 Unterschriften für das Referendum gesammelt – ein Polster, das locker reichen dürfte.

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Die Gegner der Asylrechtsrevision haben die Unterschriften rasch zusammen gebracht.

Die Gegner der Asylrechtsrevision haben die Unterschriften rasch zusammen gebracht.

Der Grüne Balthasar Glättli triumphiert auf Twitter: «Geschafft. Über 60'000 Unterschriften gesammelt. Das Referendum kommt zustande!» Gut zwei Monate haben die Gegner des neuen Asylgesetzes gebraucht, um die Hürde von 50'000 Unterschriften zu überspringen. 24'000 wurden bereits als gültig beglaubigt, der Rest folgt in den nächsten Wochen.

«Es freut uns umso mehr, dass uns dies trotz der fehlenden Unterstützung diverser namhafter Organisationen und politischer Parteien gelungen ist», meint Andreas Lustenberger, Co-Präsident der Jungen Grünen Schweiz.

SVP hofft auf Abstimmung

Lustenberger spricht damit auf die SP Schweiz an, die sich gegen eine Abstimmung aussprach, weil diese sowieso nicht zu gewinnen sei – und damit nur den rechten Promotoren von schärferen Regeln im Asylbereich zugute kämen. Der Zürcher SVP-Hardliner Claudio Zanetti antwortete entsprechend auf Glättlis Tweet: «Das will ich ja wohl hoffen.»

Mehrere SP-Kantonalsektionen haben die Grünen jedoch beim Sammeln unterstützt. Wie das Referendumskomitee mitteilt, wird es die verbleibenden vier Wochen noch nutzen, um ein noch grösseres Unterschriftenpolster anzulegen.

Ein Debakel, wie es der Auns bei den Steuerstaatsverträgen passierte, will das Komitee damit verhindern. Sprecherin Karin Jenni betont, die Gegner der Revision hätten bisher auf eine zügige Mitarbeit seitens der Gemeinden zählen können.

BFM will Beschleunigung

Im Gegensatz zu den Grünen und Teilen der SP sieht das Bundesamt für Migration (BFM) die jüngsten Asylgesetzrevisionen – die dringlichen Massnahmen und die ordentliche Revision – als wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Beschleunigung der Asylverfahren.

Von den acht dringlichen Massnahmen gingen sechs «in Richtung Beschleunigung», sagte BFM-Direktor Mario Gattiker am Freitag im Rahmen eines Mediengesprächs. Von linker Seite bekämpft werden jene beiden Massnahmen, auf die dies nicht zutrifft: Wehrdienstverweigerung gilt nicht mehr als Asylgrund, und Botschaften nehmen keine Asylgesuche mehr an. Aus Sicht von Gattiker sind die Auswirkungen jedoch nicht erheblich.

«Es wird sich nichts ändern»

Wie Justizministerin Simonetta Sommaruga betont auch Gattiker, dass die Schweiz Dienstverweigerer aus Eritrea weiterhin aufnehmen wird, weil diese wegen der Verweigerung politisch verfolgt werden. Ihnen drohe Folter, sagte Gattiker. Deshalb könne die Schweiz sie nicht zurückschicken. «In den Statistiken des BFM wird sich nichts ändern.»

Die Abschaffung der Auslandgesuche auf Botschaften wird laut Gattiker zwar Auswirkungen haben. Die Schweiz sei aber das einzige Land gewesen, das solche Gesuche noch zugelassen habe, gab der BFM-Direktor zu bedenken. Nur wenige hätten auf diesem Weg Asyl erhalten.

Humanitäres Visum statt Botschaftsasyl

Unmittelbar an Leib und Leben gefährdete Personen könnten ausserdem weiterhin einreisen, und zwar mit einem humanitären Visum. Wie viele Anträge für solche Visa auf Schweizer Botschaften eingegangen sind, seit die Botschaftsgesuche abgeschafft wurden, kann das BFM nicht sagen. Humanitäre Visa würden jedoch restriktiv vergeben, versicherte Gattiker.

Der BFM-Direktor wehrte sich damit gegen den Vorwurf von rechts, die Abschaffung des Botschaftsasyls werde unterlaufen. Gleichzeitig relativierte er die verschärfende Wirkung der Massnahme mit Verweis auf die Familienzusammenführung, die möglich bleibt. Seit der Abschaffung des Botschaftsasyls hätten auf dem Weg der Familienzusammenführung 249 Personen ein Visum erhalten.

Massnahmen in Kraft

Weil das Parlament Dringlichkeit beschlossen hat, sind die Massnahmen bereits vor der Volksabstimmung in Kraft. Sie sind jedoch auf drei Jahre befristet. Sollten sie nicht ins ordentliche Recht überführt werden, gelten nach drei Jahren wieder die früheren Bestimmungen.

In der Wintersession hatte das Parlament ausserdem eine ordentliche Gesetzesrevision beschlossen, bei welcher sich kein Referendum abzeichnet. Auch diese dient aus Sicht von Gattiker der Beschleunigung der Asylverfahren. Von Verschärfungen sieht der BFM-Direktor hier «keine Spur». (hhs/sda)

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