Vergewaltiger kommt frei und zieht neben Opfer

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Sexueller MissbrauchVergewaltiger kommt frei und zieht neben Opfer

Ein mehrfacher Vergewaltiger zieht nach seinem Gefängnisaufenthalt an den gleichen Ort wie sein Opfer – trotz Kontaktverbot. Die Frau fühlt sich ausgeliefert.

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Die Schweizerin H. lernt M., einen Nordafrikaner, im Internet kennen. Sie verlieben sich, sie wird schwanger, er eifersüchtig. Schon bald verfolgt er sie Schritt auf Tritt, stellt ihr nach und zwingt sie gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr.
Er muss schliesslich ins Gefängnis. Nach seiner Freilassung zieht er jedoch an ihren neuen Wohnort und stellt ihr weiterhin nach. H. fühlt sich ohnmächtig und alleingelassen.
Kein Einzelfall: Im Jahr 2017 kam es zu 17'024 Straftaten, die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. In 48,3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung.
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Die Schweizerin H. lernt M., einen Nordafrikaner, im Internet kennen. Sie verlieben sich, sie wird schwanger, er eifersüchtig. Schon bald verfolgt er sie Schritt auf Tritt, stellt ihr nach und zwingt sie gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr.

Andreas Gefe

An jenem Montag brach für M. H.* (35) eine Welt zusammen: Als sie bei der Arbeit auf der Post die Neuzuzüger der Gemeinde registrierte, tauchte der Name H. M.* (34) auf. Jener M., der sie über 40 Mal vergewaltigte, bedrohte, ihr nachstellte und zu drei Jahren Haft wegen Vergewaltigung, Nötigung und Drohung verurteilt wurde. Nach vorzeitiger Haftentlassung zieht M. trotz gerichtlichem Kontaktverbot prompt ins gleiche Städtchen wie H., keine 140 Meter von ihrem Arbeitsplatz entfernt.

H. stutzte: «Aber ich tippte weiter und weiter. Wie eine Maschine. Und verdrängte, was sich zurück in mein Leben geschlichen hatte. Erst als ich den PC ausgeschaltet hatte, brach ich zusammen», schildert sie den verhängnisvollen Tag im «Beobachter». Wieso sie von den Behörden nicht über die vorzeitige Haftentlassung ihres Peinigers informiert wurde, bleibt offen.

Drohung, Vergewaltigung und Gefängnis

H.s Martyrium, das sie dem «Beobachter» schildert, nahm im Dezember 2011 seinen Lauf. Sie lernt M. im Internet kennen, bald folgt die Heirat in seiner nordafrikanischen Heimat. Er zieht nach Graubünden, sie wird schwanger. Es lief gut.

Mit der Geburt der Tochter im Oktober 2012 fingen jedoch die Probleme an: Er stösst sie, wird eifersüchtig. Verfolgt sie auf Schritt und Tritt, zwingt sie zu sich ins Bett. Manchmal viermal pro Woche, über 40 Mal. Sie will nicht, wagt es aber nicht, zu widersprechen. Aus Sorge, dass ihre Tochter etwas mitbekommt.

Schliesslich hält sie es nicht mehr aus, trennt sich von ihm und erwirkt im September 2014 ein Kontaktverbot. Er verfolgt sie trotzdem, steht sogar manchmal in der Wohnung. Den Pass der Tochter hat er mitgenommen, und er droht damit, auch das Kind mitzunehmen. Als sie bei einer Freundin Zuflucht sucht und er dort auftaucht, ruft diese die Polizei. H. M. wird verhaftet und muss ins Gefängnis.

Täter zeigt Opfer an

H. packt ihre Sachen und zieht mit der Tochter um, sie will nochmals neu anfangen. Und jetzt das. M. wohnt nur einen Steinwurf von ihrer Arbeitsstelle entfernt. Sie fühlt sich ohnmächtig, alleingelassen. Ein Brief der Opferhilfe ans Gericht blieb unbeantwortet. Die Polizei sagte: «Wir können erst eingreifen, wenn nochmals etwas passiert.»

Derweil steigt H's Ex-Mann ihr wieder nach, steht eines Tages plötzlich neben dem Auto, in das sie sich gerade gesetzt hat. «Das Herz explodierte fast, ich bekam keine Luft», schildert sie dem «Beobachter» ihre Todesangst. Laut M's Beistand ist diese Angst unbegründet, er sei jetzt ein besserer Mensch.

H. wird ihm bald wieder vor Gericht begegnen. M. will sich das Recht erkämpfen, die gemeinsame Tochter zu sehen. Ihren Pass hat er immer noch.

* Name geändert

Im Jahr 2017 kam es zu , die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. In 48,3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung; in 25,6 Prozent der Fälle handelte es sich um eine ehemalige Partnerschaft. 2017 erfassten die Schweizer Opferhilfezentren , über 3000 mehr als noch im Jahr 2016. Die Opfer waren zumeist weiblich, die tatverdächtigen Personen männlich. Der Ständerat hat zum Schutz von Stalking-Opfern vor einigen Wochen beschlossen, dass Stalkerinnen und Stalker mittels Fussfessel elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll ersichtlich werden, ob sie sich an Rayon-Verbote halten.

Im Jahr 2017 kam es zu , die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. In 48,3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung; in 25,6 Prozent der Fälle handelte es sich um eine ehemalige Partnerschaft. 2017 erfassten die Schweizer Opferhilfezentren , über 3000 mehr als noch im Jahr 2016. Die Opfer waren zumeist weiblich, die tatverdächtigen Personen männlich. Der Ständerat hat zum Schutz von Stalking-Opfern vor einigen Wochen beschlossen, dass Stalkerinnen und Stalker mittels Fussfessel elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll ersichtlich werden, ob sie sich an Rayon-Verbote halten.

Im Jahr 2017 kam es zu , die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. In 48,3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung; in 25,6 Prozent der Fälle handelte es sich um eine ehemalige Partnerschaft. 2017 erfassten die Schweizer Opferhilfezentren , über 3000 mehr als noch im Jahr 2016. Die Opfer waren zumeist weiblich, die tatverdächtigen Personen männlich. Der Ständerat hat zum Schutz von Stalking-Opfern vor einigen Wochen beschlossen, dass Stalkerinnen und Stalker mittels Fussfessel elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll ersichtlich werden, ob sie sich an Rayon-Verbote halten.

Im Jahr 2017 kam es zu , die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. In 48,3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung; in 25,6 Prozent der Fälle handelte es sich um eine ehemalige Partnerschaft. 2017 erfassten die Schweizer Opferhilfezentren , über 3000 mehr als noch im Jahr 2016. Die Opfer waren zumeist weiblich, die tatverdächtigen Personen männlich. Der Ständerat hat zum Schutz von Stalking-Opfern vor einigen Wochen beschlossen, dass Stalkerinnen und Stalker mittels Fussfessel elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll ersichtlich werden, ob sie sich an Rayon-Verbote halten.

Im Jahr 2017 kam es zu , die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. In 48,3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung; in 25,6 Prozent der Fälle handelte es sich um eine ehemalige Partnerschaft. 2017 erfassten die Schweizer Opferhilfezentren , über 3000 mehr als noch im Jahr 2016. Die Opfer waren zumeist weiblich, die tatverdächtigen Personen männlich. Der Ständerat hat zum Schutz von Stalking-Opfern vor einigen Wochen beschlossen, dass Stalkerinnen und Stalker mittels Fussfessel elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll ersichtlich werden, ob sie sich an Rayon-Verbote halten.

Im Jahr 2017 kam es zu , die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten. In 48,3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung; in 25,6 Prozent der Fälle handelte es sich um eine ehemalige Partnerschaft. 2017 erfassten die Schweizer Opferhilfezentren , über 3000 mehr als noch im Jahr 2016. Die Opfer waren zumeist weiblich, die tatverdächtigen Personen männlich. Der Ständerat hat zum Schutz von Stalking-Opfern vor einigen Wochen beschlossen, dass Stalkerinnen und Stalker mittels Fussfessel elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll ersichtlich werden, ob sie sich an Rayon-Verbote halten.

Frau Müller*, trotz Kontaktverbot wird Frau H. von ihrem Ex-Mann gestalkt. Wie ist das möglich?

Rechtlich gesehen hat der Ex-Mann von H. seine Strafe abgesessen. Als freie Person stand es ihm offen, sich dort niederzulassen, wo er wollte. Natürlich ist es aber sehr perfide von ihm, genau an den gleichen Ort zu ziehen wie seine Ex-Frau. Eine Verletzung des Kontaktverbots ist sehr schwierig zu beweisen. Täter wissen das meist sehr genau und reizen die rechtlichen Grauzonen aus.

Grauzonen?

Da es keinen Straftatbestand für Stalking gibt, behaupten Stalker meist, dass ein Aufeinandertreffen mit ihren Opfern rein zufällig zustande kam. Das Gegenteil zu beweisen, ist meist sehr schwierig.

Was würden Sie Betroffenen empfehlen?

Dass sie den Kontakt zu ihren lokalen Opferberatungsstellen suchen. Eventuell kann man mit einem Zivilverfahren ein Rayon- oder Anäherungsverbot erwirken. Der Täter dürfte sich dann nicht mehr in einem bestimmten Gebiet aufhalten, oder sich dem Opfer nähern. Oder man schaut, ob ein Wegzug des Opfers Sinn machen würde, was aber grundsätzlich unbefriedigend ist.

*Die Rechtsanwältin Sandra Müller ist Leiterin der Kantonalen Opferhilfestelle Zürich.

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