Zierfisch-HalterWer ein Aquarium will, soll eine Prüfung ablegen
Sieben Millionen Zierfische leben in Schweizer Aquarien. Tierschützer fordern nun, dass Zierfisch-Halter einen Sachkundenachweis erbringen sollen.

Anspruchsvolle Tiere: Zierfische brauchen Fachwissen bei der Haltung.
Der Zierfisch ist das am häufigsten gehaltene Heimtier der Schweiz. Sieben Millionen Stück leben in den Aquarien der Schweiz. Und obwohl laut der Stiftung Tier im Recht die Haltung viel Wissen erfordert, existiert seitens des Gesetzgebers keine Vorschrift. Dies soll sich nun ändern. Wie die Hundehalter sollen künftig auch Zierfisch-Halter einen Sachkundenachweis erbringen, fordert Tier im Recht.
Die stellvertretende Geschäftsleiterin Christine Künzli erklärt, dass sogar der Bund bestätige, dass Zierfische äusserst sensible und anspruchsvolle Tiere sind. «Wenn die Haltung von Zierfischen also so viel Fachwissen erfordert, dann müsste sich dies auch in einer gesetzlichen Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises niederschlagen.» Behörden und Bevölkerung seien für die Bedürfnisse der Fische zu wenig sensibilisiert.
Empfinden Fische überhaupt Schmerz?
Fast gleichzeitig lädt die Eidgenössische Ethikkommission für die
Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) zur Pressekonferenz am 1. Dezember. Das Thema: «Ethischer Umgang mit Fischen». Sie wird dort ihren Bericht mit ihren eigenen Überlegungen präsentieren.
Da nicht hundertprozentig bewiesen werden kann, ob Fische Schmerz empfinden, muss sich die Fachwelt auf wissenschaftliche und philosophische Studien stützen. Zwei dazu wurden 2012 veröffentlicht und bilden die Grundlage für den Bericht der EKAH. Professor Helmut Segner der Uni Bern kommt in seiner Studie zum Schluss: «Die umfassenden Indizien zeigen, dass Fische – oder zumindest einige – sehr wohl Schmerzen empfinden können.»
1542 Strafverfahren wegen Tierquälerei
Die Stiftung Tier im Recht hat sich auch mit allen anderen Tierschutzstrafverfahren befasst. Im vergangenen Jahr wurde mit 1542 Tierschutzstrafverfahren ein absoluter Höchstwert erzielt. Das zeigt die aktuelle Jahresstatistik. Christine Künzli sagt: «Die Strafverfahren haben sich innerhalb des letzten Jahrzehnts vervierfacht. Was auf den ersten Blick schlimm wirkt, kann jedoch durchaus positiv gewertet werden.» Es zeige, dass die Bevölkerung in Sachen Tierschutz sensibilisierter sei als in den Jahren zuvor.
Dennoch äussert die Stiftung Tier im Recht Kritik an den Strafverfolgungsbehörden. Künzli: «Es gibt zwar mehr Verfahren als noch vor zehn Jahren, das Strafmass ist in vielen Fällen aber noch viel zu tief.» Bedingte Bussen von 300 Franken würden den möglichen Strafrahmen nicht ausschöpfen. Vergangenes Jahr seien in nur 19 Fällen unbedingte Geldstrafen verhängt worden, Freiheitsstrafen keine einzige. Christine Künzli sagt: «Bei den Behörden besteht noch grosser Nachholbedarf; diese sind bezüglich Tierquälerei häufig nicht genügend ausgebildet.»