Wird Homophobie bald strafrechtlich verfolgt?

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Wie RassismusWird Homophobie bald strafrechtlich verfolgt?

Die Rechtskommission des Nationalrats hat für eine Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm gestimmt. So könnte künftig auch Homophobie strafbar sein.

Ein Paar beim fünf Minuten langen «Kiss-in» gegen Homophobie im Mai 2010 in Genf.

Ein Paar beim fünf Minuten langen «Kiss-in» gegen Homophobie im Mai 2010 in Genf.

Homophobie soll in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates hat sich für eine entsprechende Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm ausgesprochen.

Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) Folge zu geben. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, über die dann das Parlament befindet.

Strafbar macht sich heute, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer entsprechende Ideologien verbreitet oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert.

Nach dem Willen Reynards soll künftig auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar sein. Zwar sei in der Verfassung die Diskriminierung aufgrund der Lebensform untersagt, doch bestehe bei der strafrechtlichen Verfolgung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung eine Gesetzeslücke, argumentiert Reynard.

Wegen homophober Äusserungen sehe das Gesetz keine Strafverfolgung vor. Seien solche Äusserungen an die homosexuelle Gemeinschaft gerichtet, könnten sich Homosexuelle vor Gericht auch nicht auf die Verletzung ihrer Ehre berufen. Die Gerichte erachteten die Zielgruppe als zu unbestimmt.

Einige europäische Staaten hätten bereits entschieden, ihre Gesetzgebung anzupassen, schreibt Reynard. Auch für die Schweiz sei es Zeit zu handeln. Es gelte, entschlossen gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen, die Hass schüren und dem sozialen Zusammenhalt schaden könne. Die Meinungsfreiheit würde dadurch nicht auf unverhältnismässige Weise eingeschränkt.

Die Antirassismus-Strafnorm gibt es seit 1995. Das Volk hatte sie mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 54,6 Prozent angenommen. (sda)

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