Zürcherin als Jihad-Reisende angeklagt

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BundesanwaltschaftZürcherin als Jihad-Reisende angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat gegen eine 30-jährige mutmassliche Jihad-Reisende Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben.

von
fal
Bei der Rückkehr in die Schweiz wurde die Jihad-Reisende verhaftet: Zwei Mitglieder der Flughafenpolizei in Zürich Kloten. (22. März 2016)

Bei der Rückkehr in die Schweiz wurde die Jihad-Reisende verhaftet: Zwei Mitglieder der Flughafenpolizei in Zürich Kloten. (22. März 2016)

Keystone/Ennio Leanza

Die Bundesanwaltschaft hat eine 30-jährige mutmassliche Jihadreisende aus dem Grossraum Zürich beim Bundesstrafgericht angeklagt. Sie sieht es als erwiesen an, dass die Frau 2015 mit ihrem vierjährigen Kind zum IS nach Syrien reisen wollte.

Sie muss sich wegen Verstössen gegen das Verbot der Gruppierungen al-Qaida und Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen vor Gericht verantworten, wie die Bundesanwaltschaft (BA) heute mitteilte. Es ist das zweite Mal, dass die BA Anklage wegen einer Jihadreise erhebt.

Gemäss Angaben der BA reiste die Schweizerin im Dezember 2015 mit ihrem damals rund vierjährigen Kind von Ägypten aus illegal nach Griechenland. Anschliessend wollte sie über die Türkei nach Syrien gelangen und sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschliessen.

In Griechenland gestoppt

Die griechischen Behörden nahmen sie an der Grenze zur Türkei fest. Bei ihrer Einreise in die Schweiz wurde sie im Januar 2016 am Flughafen Zürich verhaftet. Die Frau ist derzeit auf freiem Fuss.

Allerdings gelten für sie Ersatzmassnahmen, welche die BA nicht näher präzisierte. Ersatzmassnahmen sind gemäss Strafprozessordnung eine Kaution, Ausweis- und Schriftensperre, Meldepflicht bei der Polizei, Kontaktsperre zu gewissen Personen oder ähnliches. Das Kind ist nach BA-Angaben «bei der Familie». Nähere Angaben wurden nicht gemacht.

Den Strafantrag will die BA an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stellen. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für die Frau die Unschuldsvermutung.

Die BA erklärte, die Anklageerhebung sei im Kontext der Strafverfolgung von Jihadreisenden durch sie und das Bundesamt für Polizei (fedpol) zu sehen. Die Strafverfolger des Bundes orientierten sich dabei an einem Bundesgerichtsurteil, das die erstinstanzliche Verurteilung eines Jihadreisenden bestätigt hatte. Dieser wollte sich im April 2015 dem IS anschliessen.

Er wurde aber in Zürich beim Besteigen eines Flugzeugs verhaftet. Es handelt sich um einen 27-jährigen libanesisch-schweizerischen Doppelbürger. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Fünf Jahre Höchststrafe

Der Bundesrat hatte im Juni angekündigt, Jihadreisende härter anzupacken. Er schlägt vor, in einem ersten Schritt das Strafrecht zu verschärfen. Darin werden das heute bis Ende 2018 befristete Bundesgesetz über das Verbot von al-Qaida, IS und verwandten Organisationen sowie deren Unterstützung dauerhaft ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Mit dem befristeten Verbot sind fünf Jahre Gefängnis als Höchststrafe für Propaganda, Beteiligung, Anwerbung und andere Unterstützungshandlungen möglich. In der Revision behält der Bundesrat dieses Strafmass bei. Die Revision ist zurzeit in der Vernehmlassung. Die BA führt in Zusammenhang mit dem al-Qaida- und IS-Verbot aktuell 60 Strafverfahren.

In einem zweiten Schritt möchte die Landesregierung gegen so genannte Gefährder auch präventiv vorgehen können. Als drittes Element der Terrorbekämpfung wird derzeit ein Nationaler Aktionsplans (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus auf die Beine gestellt. Dieser enthält verschiedene Präventionsmassnahmen.

Der Nachrichtendienst zählte jüngsten Angaben zufolge seit 2001 insgesamt 88 Jihadreisende aus der Schweiz, davon dreissig Personen mit Schweizer Pass. Aktuell hat der Bund zwischen 85 und 94 Jihadisten auf dem Radar. 15 Jihadreisende aus der Schweiz sind bisher wahrscheinlich in den Konfliktgebieten ums Leben gekommen. (fal/sda)

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