Kleinere KontingenteZuwanderung aus Osteuropa wird beschränkt
Nach Aktivierung der Ventilklausel hat der Bundesrat die Zuwanderungsquoten für bestimmte osteuropäische Staaten festgelegt. Demnach erhalten nur noch 2180 Personen aus diesen Ländern einen B-Ausweis.
Eine Woche nach dem Entscheid, die Ventilklausel anzurufen, hat der Bundesrat am Mittwoch in einer Verordnungsänderung die Details festgelegt, wie der freie Personenverkehr mit der EU genau eingeschränkt werden soll.
Demnach haben vom 1. Mai 2012 bis Ende April 2013 nur noch 2180 Personen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn Anrecht auf eine B-Aufenthaltsbewilligung.
In den letzten zwölf Monaten hatten 6568 Personen aus diesen Ländern einen B-Ausweis erhalten. Damit waren nach Ansicht des Bundesrats die Bedingungen erfüllt, die Ventilklausel anzurufen und die Zuwanderung aus den acht neuen EU-Mitgliedsstaaten für mindestens ein Jahr wieder einzuschränken. Bis Ende April 2013 will der Bundesrat entscheiden, ob er das Kontingent um höchstens ein Jahr verlängern will.
Der Bundesrat räumte ein, dass damit die mit der Zuwanderung verbundenen Probleme nicht gelöst werden und es sich vor allem um ein Signal an die Bevölkerung handelt, deren Sorgen ernst zu nehmen. Effektiv kann dank der Ventilklausel nur die Zuwanderung von rund 4000 Personen unterbunden werden.
Auf scharfe Kritik stiess der Entscheid bei der EU. Nach Ansicht der EU-Kommission erlaubt das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht, in diesem Fall die Ventilklausel anzurufen. Alle EU- Mitgliedsstaaten müssten gleich behandelt werden.
(sda)